Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Mit FamRZ ab sofort Fortbildungspflicht gem. § 15 FAO erfüllen

- Redaktionsmeldungen

Seit 1.1.2015 trifft Sie als Fachanwalt für Familienrecht eine erhöhte Fortbildungspflicht: Gem. § 15 Abs. 4 FAO müssen Sie nun 15 Zeitstunden Fortbildung pro Jahr nachweisen. 5 Fortbildungsstunden können Sie jedoch im Selbststudium absolvieren – für FamRZ-digital-Abonnenten stellen wir eine solche Selbststudiums-Möglichkeit ab heute kostenlos zur Verfügung!

Und so geht’s:

  1. Loggen Sie sich in FamRZ-digital ein
  2. Lesen Sie den aktuellen Beitrag von Rechtsanwältin Tanja Langheim „Ausschluss des Versorgungsausgleichs in Härtefällen“ gründlich
  3. Beantworten Sie gleich im Anschluss 4 Fragen zum Artikel.

Sie erfahren sofort Ihr Ergebnis und erhalten bei bestandenem Test umgehend ein Zertifikat per E-Mail. Reichen Sie dieses bei Ihrer Kammer ein und weisen Sie so die Erfüllung einer Stunde Fortbildungsverpflichtung nach.

Ab jetzt regelmäßig Beiträge zum Selbststudium

Der Artikel von Tanja Langheim ist jedoch nur der erste, den die FamRZ-Redaktion zum Selbststudium vorgesehen hat. Ab sofort erscheinen regelmäßig Beiträge, zu denen Sie unseren exklusiven Online-Tests ablegen können. Sollten Ihnen dieses Jahr noch Fortbildungsstunden fehlen, ist die gründliche Lektüre der FamRZ also eine gute Möglichkeit, um diese nachzuweisen.

Einzige Voraussetzung für die kostenlose Nutzung unseres Service ist, dass Sie FamRZ-digital-Abonnent sind. Sollten Sie dies noch nicht sein, sondern nur die gedruckte Ausgabe oder die FamRZ noch gar nicht beziehen, können Sie für 3 Monate ein kostenloses Probe-Abonnement abschließen. Auch damit erhalten Sie bereits Zugang zur neuen Fortbildungsmöglichkeit!

Detaillierte Informationen mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zum FamRZ-Selbststudium nach § 15 FAO finden Sie links unter „§ 15 FAO“.

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