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Missbrauchsfall Staufen: Behörden nehmen Stellung

Interne Auswertung der Arbeitsgruppe liegt vor

Das Oberlandesgericht Karlsruhe, das Amtsgericht Freiburg und das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald haben den Missbrauchsfall von Staufen gemeinsam aufgearbeitet. Auf einer Pressekonferenz am Donnerstag, den 6.9.2018, haben sie den Abschlussbericht der im März 2018 gebildeten Arbeitsgruppe vorgestellt. Das Fazit der Behörden: Im Rahmen von Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls sei es dringend nötig, den Informationsfluss zwischen Gericht und Jugendamt zu verbessern. Die Kontrolle von Auflagen müsse in Zukunft mehr überwacht werden.

 

Behördenversagen steht im Raum

Die Gerichte und die Behörde, deren Mitarbeiter den gestern vorgelegten Bericht verfassten, stehen wegen ihrer möglichen Fehlentscheidungen im Missbrauchsfall von Staufen heftig in der Kritik. Zum Teil liegen auch Anzeigen vor. Bei der gestrigen Pressekonferenz wies Alexander Riedel, Präsident des OLG Karlsruhe, aber darauf hin, dass es nicht Aufgabe der gebildeten Arbeitsgruppe gewesen sei, einem der Beteiligten einen Fehler nachzuweisen oder Kritik an einzelnen Personen zu üben. Im Mittelpunkt der Arbeit der Beteiligten stand, die Vorgänge intern aufzuarbeiten.

Man habe ausschließlich das Ziel verfolgt, den Informationsfluss zwischen Jugendamt und den beteiligten Gerichten sowie die Verarbeitung von Informationen anderer Stellen im Staufener Fall zu analysieren. Dabei sei die AG zu dem zentralen Ergebnis gekommen, dass von verschiedenen Stellen vorhandene Informationen nicht frühestmöglich weitergegeben und nicht alle Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Die von den Familiengerichten der Mutter aufgegebenen Gebote wurden nicht kontrolliert.

 

Gewinnung und Austausch von Informationen verbessern

Aus ihren Feststellungen leitete die Arbeitsgruppe Empfehlungen ab. An oberster Stelle: eine Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den beteiligten Behörden erwirken. „Polizei und Jugendamt arbeiten oft nebeneinander statt miteinander“, sagte Vizepräsident des Oberlandesgerichts Helmut Perron, der die Arbeitsgruppe leitete, den anwesenden Medienvertretern. Wenn ein Sexualstraftäter, dessen Taten sich gegen Kinder oder Jugendliche gerichtet hatten, in seinem Umfeld wiederholt Kontakt zu einem Minderjährigen hat, der als potenzielles Opfer in Betracht kommt, müsse das Jugendamt davon schneller Kenntnis erhalten. Polizei, Staatsanwaltschaft, Landgericht und Bewährungshilfe würden gebeten, die Jugendämter frühzeitig zu informieren. Dazu sollte von den zuständigen Ministerien die Verwaltungsvorschrift-KURS (Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern) geändert werden, ergänzte Thorsten Culmsee, Dezernent für Soziales und Jugend beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald.

Umgekehrt empfiehlt die Arbeitsgruppe dem Jugendamt, seine fachlichen Einschätzungen, Unterlagen und Erkenntnisse unverzüglich weiterzugeben. Nur so könne das Gericht fundiert Gefahren einzuschätzen und Prognosen treffen. Die Kindesanhörung und die Bestellung eines Verfahrensbeistands sind im gerichtlichen Verfahren in Fällen der Kindeswohlgefährdung als gesetzlicher Regelfall vorgesehen. Werde auf die Bestellung eines Verfahrensbeistands und die Anhörung des Kindes im Einzelfall verzichtet, so sollten die Gründe hierfür dokumentiert werden, so die Empfehlung der AG an die Gerichte. Gefährde ein konkreter Dritter das Kindeswohl, sei zudem dessen Anhörung und Beteiligung am Verfahren zu erwägen. Die Anhörung weiterer Personen, die zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung durch einen konkreten Gefährder beitragen können, sollte durch die Gerichte stets geprüft werden.

 

Auflagen zur Abwehr von Kindeswohlgefährdung stärker kontrollieren

Im Missbrauchsfall von Staufen entzog das das Familiengericht trotz einer festgestellten Kindeswohlgefährdung das Sorgerecht nicht und beschränkte sich auf mildere Maßnahmen (OLG Karlsruhe, FamRZ 2018, 511 [FamRZ-digital | FamRZ bei juris]; Vorinstanz AmtsG Freiburg, FamRZ 2018, 510 [FamRZ-digital | FamRZ bei juris]). In solchen Fällen müsse künftig besser kontrolliert werden, ob die Gebote und Verbote zum Schutz des Kindeswohls von den Eltern auch eingehalten werden. Die Arbeitsgruppe regt in ihrem Bericht an, dass die Gerichte mit den Eltern und dem Jugendamt im Verhandlungstermin oder zeitnah im Zusammenhang mit der gerichtlichen Entscheidung verbindlich absprechen, von wem, wann und wie überprüft wird.

Verfahren nach § 8a SGB VIII und familiengerichtliche Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung sollten zudem beim Jugendamt in Zukunft durch Teams bestehend aus sozialpädagogischen Fachkräften und hauseigenen Juristen begleitet werden. Dadurch soll die rechtliche Position des Jugendamtes als Verfahrensbeteiligter vor Gericht stärker ausgefüllt werden, so Culmbach. Er berichtete, dass das Jugendamt des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald diesen Ansatz bereits verfolge; u.a. habe man eine Stelle für einen Volljuristen ausgeschrieben. „Wir erhoffen uns dadurch letztendlich einen besseren Schutz für die Kinder.“

Den vollständigen Bericht können Sie über die Website des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald herunterladen:

Abschlussbericht (PDF, 226 KB)
Untersuchung der Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden und Gerichten bei Gefährdung des Kindeswohls sowie der Überwachung der Einhaltung von gerichtlichen Ge- und Verboten aus Anlass des „Staufener Missbrauchsfalls“

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