Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht

- Redaktionsmeldungen

2. Auflage der Empfehlungen veröffentlicht

Im Rahmen des Deutschen Familiengerichtstages gab die Arbeitsgruppe familienrechtliche Gutachten am Mittwoch eine neue Version der „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ bekannt. Die Erstauflage der Empfehlungen erschien im Herbst 2016.

Die Empfehlungen richten sich an Sachverständige, die Gutachten im kindschaftsrechtlichen Bereich erstellen, aber auch an die beteiligten Juristen. Sie sollen die Ausarbeitung von Sachverständigengutachten erleichtern. Weiterhin sollen sie den anderen am familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Personen (v. a. Juristen, Verfahrensbeistand, Jugendamtsvertreter) und nicht zuletzt den Begutachteten selbst helfen, das Sachverständigenvorgehen und die schriftliche Ausarbeitung nachzuvollziehen. Der Anspruch der Empfehlungen ist, jenes Maß an wissenschaftlich fundiertem Vorgehen, Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu beschreiben, wie es für jede Begutachtung unverzichtbar ist.

Unter „Arbeitshilfen“ können Sie das vollständige Dokument ab sofort kostenlos herunterladen:

In Rechtsanwendung und Gutachtenpraxis berücksichtigen

Erarbeitet wurde die aktuelle Version von Vertretern juristischer, psychologischer und medizinischer Fachverbände sowie der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer. Fachlich begleitete die Veröffentlichung das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, unterstützt durch den XII. Zivilsenat des BGH (vertreten durch RiBGH Hartmut Guhling). Die Landesjustizministerien waren eingebunden und wirkten – zum Teil – fachlich begleitend mit.

Die Empfehlungen stellen keine Kriterien für die Überprüfung einer Gerichtsentscheidung im Rechtsmittelverfahren im Sinne rechtlich verbindlicher Mindeststandards dar. Trotzdem gehen die beteiligten Vertreter davon aus, dass sie in der Rechtsanwendung und Gutachtenpraxis Berücksichtigung finden werden.

 

Verbesserung der Aus-, Fort- und Weiterbildung

Gerichte, Rechtsanwälte und Sachverständige müssten sich im Interesse der beteiligten Kinder und Familien um eine optimale Zusammenarbeit bemühen, so heißt es in den Empfehlungen. Hierbei seien nicht nur interdisziplinär entwickelte Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht sinnvoll,

sondern es ist auch eine verbesserte spezifische Aus-, Fort- und Weiterbildung von Sachverständigen, Rechtsanwälten und Richtern notwendig. Fehlerfreies Vorgehen der Sachverständigen reicht nicht aus, wenn die Gerichte ihrer Leitungsaufgabe (z. B. bei der Abfassung des Beweisbeschlusses) nicht gerecht werden oder die Ergebnisse der Begutachtung unzureichend würdigen. Umgekehrt kann fehlerhaftes Vorgehen bei der Erstellung des Gutachtens durch kritisches und sachgerechtes Vorgehen der Gerichte korrigiert werden.

Zurück