Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2025 veröffentlicht dritte Auflage
In Heft 21 der FamRZ wird die Neuauflage der „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2025 veröffentlicht. Sie können den Artikel bereits jetzt bei FamRZ-digital lesen, wenn Sie Abonnentin bzw. Abonnent sind:
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Datenschutzfragen stehen im Mittelpunkt
Die überarbeiteten Mindestanforderungen sollen eine Orientierungshilfe zur kritischen Überprüfung von Gutachten bieten. Die Qualitätsstandards wurden an die aktuelle Gesetzeslage angepasst und insbesondere um datenschutzrechtliche Empfehlungen erweitert. Hintergrund ist die in der Praxis zunehmende Unsicherheit im Umgang mit sensiblen Daten bei familienrechtlichen Begutachtungen. In interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Datenschutzexperten wurden ergänzende Hinweise für Sachverständige erarbeitet. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unterstützte die Arbeit fachlich, ebenso wie Vertreterinnen und Vertreter aus Justiz, Fachverbänden und Wissenschaft. Künftige Schwerpunkte der Arbeitsgruppe werden u.a. der Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Begutachtung und dessen Auswirkungen auf das Verfahren sein.