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Ländergruppeneinteilung zur Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse

- Arbeitshilfen Redaktionsmeldungen

BMF-Schreiben vom 11.11.2020

Das BMF hat eine neue überarbeitete Ländergruppeneinteilung bekannt gegeben, die ab dem 1.1.2021 gültig ist. Damit wird das BMF-Schreiben vom 20.10.2016 (BStBl I, S. 1183) ab dem Veranlagungszeitraum 2021 durch das BMF-Schreiben vom 11.11.2020 ersetzt.

 

Anwendungsbereiche

Die Ländergruppeneinteilung wird angewandt bei

  • der Prüfung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht im Sinne des § 1 Abs. 3 EStG
  • dem BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) für Kinder im Ausland
  • dem Kinderfreibetrag für Kinder im Ausland
  • der Ermittlung der Einkommensgrenze bei Grenzpendlern
  • Unterhaltsleistungen an Personen im Ausland.

Die neue Ländergruppeneinteilung zur Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse ist hier abrufbar. Außerdem stellen wir diese unter Arbeitshilfen – Dokumente zum Download zur Verfügung.

 

Zum Weiterlesen:

Kindesunterhalt: BGH, FamRZ 2014, 1536, m. Anm. Unger/Unger {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

Unterhaltsvergleich zum Kindesunterhalt: AmtsG Karlsruhe, FamRZ 2015, 1201, m. Anm. d. Red.                {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}

 

Quelle: BMF-Schreiben vom 11.11.2020

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