- Arbeitshilfen Redaktionsmeldungen
BMF-Schreiben vom 11.11.2020
Das BMF hat eine neue überarbeitete Ländergruppeneinteilung bekannt gegeben, die ab dem 1.1.2021 gültig ist. Damit wird das BMF-Schreiben vom 20.10.2016 (BStBl I, S. 1183) ab dem Veranlagungszeitraum 2021 durch das BMF-Schreiben vom 11.11.2020 ersetzt.
Anwendungsbereiche
Die Ländergruppeneinteilung wird angewandt bei
- der Prüfung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht im Sinne des § 1 Abs. 3 EStG
- dem BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) für Kinder im Ausland
- dem Kinderfreibetrag für Kinder im Ausland
- der Ermittlung der Einkommensgrenze bei Grenzpendlern
- Unterhaltsleistungen an Personen im Ausland.
Die neue Ländergruppeneinteilung zur Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse ist hier abrufbar. Außerdem stellen wir diese unter Arbeitshilfen – Dokumente zum Download zur Verfügung.
Zum Weiterlesen:
Kindesunterhalt: BGH, FamRZ 2014, 1536, m. Anm. Unger/Unger {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}
Unterhaltsvergleich zum Kindesunterhalt: AmtsG Karlsruhe, FamRZ 2015, 1201, m. Anm. d. Red. {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}
Quelle: BMF-Schreiben vom 11.11.2020