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Kommissionsvorschlag zum internationalen Abstammungsrecht

Noch in diesem Jahr?

Offenbar will die Kommission bis Ende des Jahres einen Verordnungsvorschlag zum internationalen Abstammungsrecht vorlegen, der Regelungen

  • zur internationalen Zuständigkeit,
  • zum anwendbaren Recht,
  • zur Anerkennung von Entscheidungen

enthalten soll. Dies bestätigte eine Vertreterin der Kommission auf einer Tagung der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC) in Straßburg am 21.9.2022, ohne sich zu den näheren Inhalten des Kommissionsvorschlags zu äußern. Bereits seit Längerem hatte eine Expertenkommission den europäischen Gesetzgeber beraten.

Mit einer EU-Verordnung zum internationalen Abstammungsrecht würde eine weitere Lücke im Internationalen Privatrecht der EU geschlossen und die einschlägigen Regelungen im EGBGB (vor allem Art. 19, 20 und 22) und FamFG (vor allem § 100 FamFG) verdrängt.

 

Abstammungsprojekt der Haager Konferenz

Auch die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht beschäftigt sich mit dem internationalen Abstammungsrecht. Bereits seit 2015 arbeitet die Sachverständigengruppe „Elternschaft / Leihmutterschaft“ an der Erstellung eines multilateralen Instruments zum Internationalen Abstammungsrecht. Zuletzt trafen sich die Experten im März und legten einen Bericht vor. Wie sich die Gesetzgebungsprojekte zueinander verhalten, ist derzeit ungewiss.

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