BumF veröffentlicht Arbeitshilfe für Ausländerbehörden
Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) hat eine Arbeitshilfe „Das Kindeswohl in der ausländerrechtlichen Praxis“ veröffentlicht. Sie soll Mitarbeitende von Ausländerbehörden dabei helfen, ihre Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) zu verbessern und ein grundlegendes Verständnis für die Aufgabenbereiche der Jugendhilfe zu entwickeln. Hierdurch soll eine Zusammenarbeit in Richtung einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung gefördert werden, die sowohl zweckmäßig als auch arbeits- und zeitsparend ist.
Die Arbeitshilfe können Sie hier herunterladen:
Kindeswohl in der ausländerrechtlichen Praxis (Eine Arbeitshilfe für Mitarbeitende der Ausländerbehörden) von Ulrike Schwarz, Safaa Daoud und Mihaela Nikolova
Den Link dazu stellen wir Ihnen ab jetzt auch unter unseren Arbeitshilfen, Unterpunkt „Dokumente“ zur Verfügung.
Handreichung ist Ergebnis von gleichnamigen Projekt
Die Zielgruppe der Arbeitshilfe sind Mitarbeitende der kommunalen Ausländerbehörden, die in ihrer täglichen Arbeit mit umF zu tun haben und Entscheidungen unter Beachtung des Kindeswohls treffen müssen. Die Arbeitshilfe soll Handlungssicherheit vermitteln und beinhaltet Grundlagen, die für Mitarbeitende ohne Vorkenntnisse nützlich sein können. Sie dient aber auch als erweiterte und ergänzende Information für Mitarbeitende mit Vorkenntnissen zu dieser Thematik.
Die Handlungsempfehlungen in der Arbeitshilfe basieren größtenteils auf Bedarfsermittlungen, die im Rahmen des Projekts „Kindeswohl und ausländerrechtliche Praxis“ durchgeführt wurden. Das Projekt hat zum Ziel, die Ausländerbehörde in ihrer Praxis mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen für das Kindeswohl zu sensibilisieren und die Kooperation mit Akteuren/Akteurinnen der Jugendhilfe zu verbessern. Die Bedarfsermittlung umfasste
- eine Befragung der Jugendhilfe und Ausländerbehörden,
- Workshops auf diversen Veranstaltungen,
- Probeschulungen.
Dabei arbeiteten die Autorinnen mit dem Institut für Geschichte und Ethik der öffentlichen Verwaltung in der FH für öffentliche Verwaltung NRW in Campus Duisburg zusammen. Zudem wurde mit Hilfe von zwei Probeschulungen ein Schulungskonzept erarbeitet, das für Schulungen zum Thema Kindeswohl und ausländerrechtliche Praxis genutzt werden kann. Das Projekt wird gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.