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Kindesunterhalt und Wechselmodell

- Redaktionsmeldungen

Artikel in FamRZ 2018, Heft 2, beleuchtet Lösungen anderer Rechtsordnungen

Das Wechselmodell ist in Deutschland auf dem Vormarsch. Spätestens seit dem Beschluss des BGH v. 1.2.20172 stellt sich die Frage nach einer angemessenen Beteiligung beider Elternteile am Kindesunterhalt. In FamRZ 2018, Heft 2, erscheint der Beitrag „Kindesunterhalt und Wechselmodell – Eine vergleichende Perspektive“ von Prof. Dr. Nina Dethloff und Dr. Katharina Kaesling. Die Autorinnen werfen darin einen Blick über die Grenzen auf die Lösungen anderer Rechtsordnungen.

Zwei Konzeptionen zur Ermittlung der Höhe des Kindesunterhalts

Klar Vorrang genieße das Wechselmodell z.B. in den Rechtsordnungen Belgiens und Australiens, so Dethloff und Kaesling. „In Frankreich ist es die erstgenannte Betreuungsvariante im Gesetz, woraus teilweise ebenfalls ein Vorrang abgeleitet wird.“ Gleichberechtigt neben anderen Betreuungsmodellen existierte es in vielen US-Staaten. Gegen den Willen eines Elternteils könne das Wechselmodell derzeit in Belgien, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Schweden angeordnet werden. Die Autorinnen gehen auf die einzelnen Modelle ein und unterscheiden grundsätzlich zwischen zwei Konzeptionen zur Ermittlung der Höhe des Kindesunterhalts: Bei ersterer Variante liegt die Bestimmung des angemessenen Betrags im Ermessen des Gerichts. Die zweite Option ist, dass die Ermittlung ausgehend von Tabellen, Richtlinien oder Formeln erfolgt. Beide Konzepte beschreiben Dethloff und Kaesling detailliert.

Internationaler Vergleich kann Anregungen geben

Am Ende der Abhandlung steht das Fazit, dass sich keines der vorgestellten Modelle ohne Weiteres auf das deutsche Recht übertragen lasse. Jedoch könnte der internationale Vergleich Anhaltspunkte geben, wie unterschiedliche Betreuungsanteile beim Kindesunterhalt berücksichtigt werden können.

Lesen Sie den kompletten Artikel in der nächsten Ausgabe der FamRZ 2018, Heft 2. Diese erscheint am Montag, den 15.1.2018. Als Abonnent von FamRZ-digital können Sie den Beitrag noch am Erscheinungstag online abrufen. Noch nicht registriert?

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