Beitrag von Frank Bruske in Heft 7
In Heft 7 der FamRZ wird der Beitrag „Kindesunterhalt: Quo vadis?“ von Vors. Richter am OLG Dr. Frank Bruske veröffentlicht. Sie können den Artikel bereits jetzt bei FamRZ-digital lesen, wenn Sie die Zeitschrift abonniert haben:
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Kontroverse Diskussionen im Familienrecht
Seit 2017 bestimmt der BGH den Bedarf eines im Residenzmodell betreuten Kindes nach den gemeinsamen Einkünften beider Elternteile. Dies hat zur Folge, dass nicht nur ein im (paritätischen) Wechselmodell betreutes Kind, sondern auch ein im Residenzmodell betreutes Kind regelmäßig einen höheren Lebensstandard genießt, wenn der allein oder überwiegend betreuende Elternteil ebenfalls Einkommen erzielt.
Diese Sichtweise hat mittlerweile Einzug in die Hälfte der unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte gehalten. Neu befeuert wird die Diskussion durch die Ausführungen von Frank Klinkhammer in der 11. Auflage des Standardwerks von Wendl/Dose „Das Unterhaltsrecht in der familienrechtlichen Praxis“. Auch Dose selbst hebt die Sichtweise des BGH in seinem Vorwort hinsichtlich des Kindesunterhalts hervor. Frank Bruske setzt sich in seinem Artikel mit der kontroversen Diskussion auseinander.