Beitrag von Ulrike Sachenbacher in Heft 12
In FamRZ 2021, Heft 12, erscheint der Beitrag "Besondere Herausforderungen an Kinderschutzverfahren unter
Pandemiebedingungen in praktischer und rechtlicher Hinsicht" von Richterin am AmtsG Ulrike Sachenbacher. Als Abonnent der FamRZ können Sie den Artikel bereits jetzt online abrufen:
Sie kennen den Online-Zugang für FamRZ-Abonnenten noch nicht? Informieren Sie sich jetzt!
Herausforderung Hygienekonzept und rechtliche Anwendungsprobleme
Die Covid-19-Pandemie führt zu Herausforderungen im Rahmen der Ausarbeitung, praktischen Umsetzung und Anpassung von Hygienekonzepten an die Notwendigkeit des Gerichtsalltags. Die Autorin stellt in ihrem Artikel die pandemiebedingten Erschwernisse dar, berichtet von eigenen Erfahrungen und stellt Ansätze, die den Umgang mit der Situation erleichtern, vor. Die Pandemie bedingt aber auch rechtliche Anwendungsprobleme, vor allem im Bereich des Kindschaftsrechts, hier schwerpunktmäßig bei den Verfahrensgegenständen Kindeswohlgefährdung und Umgang. Ulrike Sachenbacher fasst diese zusammen und gibt einen Überblick über die bisherige Rechtsprechung.
Im zweiten Teil ihres Aufsatzes widmet sich die Familienrichterin auch dem Thema "Sogenannte Anregungen von Sorgeberechtigten mittels Internetformulars wegen angeblicher Gefährdung des Kindes durch Maskenpflicht". Sie gibt einen Überblick über die Rechtslage und nennt verschiedene Möglichkeiten, mit solchen Anregungen umzugehen.
Online.Seminar und Newsletter zum Thema
Der nächste FamRZ-Newsletter mit einem Editorial von Ulrike Sachenbacher widmet sich ebenfalls schwerpunktmäßig dem Thema pandemiebedingte Herausforderungen für Familiengerichte. Sie sind noch kein Abonnent des FamRZ-Newsletters? Jetzt kostenlos registrieren!
Ulrike Sachenbacher ist außerdem Referentin des FamRZ-Online.Seminars in Kooperation mit der GJI "Kinder und Corona: Besondere Herausforderungen an Kinderschutzverfahren unter Pandemiebedingungen in praktischer und rechtlicher Hinsicht". Nehmen Sie teil und holen Sie eine Zeitstunde Fortbildung gemäß § 15 FAO. Zur Anmeldung