Stellungnahme zum Bundesratsbeschluss vom 12.2.2021
Neun Fachverbände haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Bundesratsbeschluss vom 12.2.2021 veröffentlicht. Darin setzen sie sich für die Streichung dreier Empfehlungen des Bundesrats zum Kinderschutz im Rahmen der Beratungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) ein.
Streichung dreier Empfehlungen des Bundesrats
So regen die unterzeichnenden Fachverbände an, nicht vorschnell eine allgemeine Warnpflicht der Jugendämter bei abstrakten Kindeswohlgefährdungen ins SGBVIII aufzunehmen. Zudem raten sie dringend davon ab, bei gewichtigen Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdungen eine Soll-Informationspflicht für Berufsgeheimnisträger einzuführen. Diese Regelungen hätten laut Stellungnahme verheerende Auswirkungen auf die Hilfepraxis an der Schnittstelle zwischen Jugendamt und Beratungstellen sowie anderer wichtiger Einrichtungen. Statt Kinder zu schützen, würden so Ängste vor dem Hilfesystemen geschürt werden. Zuletzt fordern die Fachverbände die Streichung der Empfehlung zum § 4a KKG, welcher den interkollegialen Ärzteaustausch betrifft. Die Fachverbände kritisieren, dass diese Norm aus rechtssystematischer Sicht hoch bedenklich sei. Durch eine Vielzahl unbestimmter Begriffe lasse sie unklar erscheinen, unter welchen Bedingungen, welche Informationen an wen weitergegeben werden sollen.
Die gemeinsame Stellungnahme der Fachverbände, die hier abrufbar ist, wurde unterzeichnet von:
- der Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst (BAG ASD)
- der Bundesarbeitsgemeinschaft Die Kinderschutz-Zentren e. V.
- dem Bundesverband für Erziehungshilfe e. V. (AFET)
- dem Bundesverband katholischer Erziehungshilfeeinrichtungen e. V. (BVkE)
- der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e. V. (DGSF)
- dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF)
- dem Deutschen Sozialgerichtstag e. V. (DSGT)
- dem Evangelischen Erziehungshilfeverband e. V. (EREV)
- der Internationalen Gesellschaft für Erzieherische Hilfen e. V. (IGfH).