Kinderrechtekommission veröffentlicht Stellungnahme zu Kindschaftssachen
Kontaktbeschränkungen und Quarantänemaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stellen die Familiengerichte vor große Herausforderungen. Die Gerichte arbeiten häufig im Notbetrieb, wobei das Instrumentarium des FamFG in ganz unterschiedlicher Weise genutzt wird. Nach Ansicht der Kinderrechtekommission birgt dies Gefahren für die elementaren Grundrechte der betroffenen Eltern und Kinder, die es unbedingt zu vermeiden gilt. Deshalb hat die Kinderrechtkommission eine aktuelle Stellungnahme zu Kindschaftssachen in Coronazeiten verfasst. In der Stellungnahme wird aufgezeigt, dass die Kontaktbeschränkungen in praktischer Konkordanz mit elementaren Rechten und Grundbedürfnissen stehen müssen und welche Folgerungen sich daraus für die Familiengerichtsbarkeit ergeben. Zusätzlich werden Lösungsmöglichkeiten zur Herstellung praktischer Konkordanz dargeboten.
Die Stellungnahme ist hier abrufbar.