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EJN-Zivilrecht veröffentlicht umfangreiche Informationen für Praktiker
Das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen (EJN-Zivilrecht) hat Informationen über anwendbare europäische und internationale Instrumente zur zivilrechtlichen Zusammenarbeit in Bezug auf Kinder aus der Ukraine veröffentlicht. Die Webseite "Kinder aus der Ukraine - justitielle Zusammenarbeit in Zivilsachen" ist auf dem E-Justiz-Portal in allen EU-Sprachen verfügbar. Sie enthält folgende Quellen, Zusammenfassungen und Merkblätter zu folgenden Themen:
- Rechtsvorschriften, die für die justizielle Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Fällen mit ukrainischen Kindern gelten (Gerichtliche Zuständigkeit, anwendbares Recht, Zusammenarbeit zwischen den Zentralbehörden)
- Informationen zum ukrainischen Familienrecht
- Weitere, nützliche Links
Die Informationen richten sich an Richter, Rechtsanwälte, Notare und zentrale Behörden sowie an Kinderschutzbeamte und andere Personen, die mit der Registrierung von Kindern, die in die EU-Mitgliedstaaten kommen, befasst sind.
EJN ist Ansprechpartner bei spezifischen Problemen
Das EJN-Zivilrecht unterstützt die Umsetzung der zivilrechtlichen Instrumente der EU in der täglichen Rechtspraxis. Zusätzlich zur Zentralen Behörde können Sie die EJN-Kontaktstelle in Ihrem Mitgliedstaat kontaktieren, wenn Sie ein spezifisches Problem in einem grenzüberschreitenden Fall haben. Ihre Kontaktstelle kann
- nach dem aktuellen Stand eines Ersuchens erkundigen,
- dabei helfen, den Kontakt zwischen zwei Gerichte herzustellen,
- die Kontaktdaten einer zuständigen Behörde in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu finden.