Wissenschaftliche Vereinigung besorgt über Pläne der Justizministerkonferenz
Bislang sind wesentliche Elemente des Familienrechts Gegenstand der Juristischen Staatsexamina und werden in der Praxis häufig geprüft. Die Justizministerkonferenz möchte den Examens-Pflichtstoff nun bundesweit vereinheitlichen. Dabei denkt sie offenbar über eine weitgehende Streichung des Familienrechts nach. Allenfalls noch vereinzelte Themen aus dem Familienrecht sollen geprüft werden – und diese nur „in Grundzügen“ oder „im Überblick“.
Die Wissenschaftliche Vereinigung für Familienrecht e. V. zeigt sich besorgt über diese Pläne der Justizministerkonferenz: "Was nicht im Staatsexamen geprüft wird, das wird auch von den Kandidaten nicht gelernt“, so der Vorstand in einem Beitrag in der aktuellen FamRZ, den auch die Süddeutsche Zeitung vergangene Woche schon aufgriff. „Und was von den Studierenden in den Universitäten nicht nachgefragt wird, das wird bald in der Lehre auch nicht mehr angeboten." Nach den Überlegungen der Justizminister stehe langfristig nichts Geringeres als die Existenz der universitären Familienrechtswissenschaft auf dem Spiel.
Stärkung des Familienrechts sei gefordert
Ausgerechnet eine juristische Disziplin zu verbannen, so die Vereinigung weiter, die sämtliche Bürger im Alltag betreffe und rechtspolitisch wie kaum ein anderes Rechtsgebiet sei, könne nicht im Sinne einer effizienten Juristenausbildung sein. Stattdessen schlage man vor, das Familienrecht in der universitären Ausbildung zu stärken – nur so könne man künftige Volljuristen adäquat auf ihren Beruf vorbereiten.
Den vollständigen Beitrag zum Juristischen Staatsexamen ohne Familienrecht lesen Sie in Heft 19 der FamRZ, das heute erscheint. Sie können den Artikel auch sofort als PDF abrufen – wir stellen Ihnen das Dokument kostenlos zur Verfügung.