Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Italien verbietet Leihmutterschaft auch im Ausland

„Wunscheltern“ können strafrechtlich verfolgt werden

Am 16.10.2024 wurde im italienischen Senat endgültig dafür gestimmt, einen Straftatbestand einzuführen, der Paare erfassen soll, die im Ausland eine Leihmutter engagieren. Diese können nun nach italienischem Recht strafrechtlich verfolgt werden (s. Senatsvorlage Nr. 824 - Atto Senato n. 824, XIX Legislatura). Damit finden nun die in Art. 12 Abs. 6 des Gesetzes Nr. 40 vom 19.2.2004 über die Strafbarkeit der von einem italienischen Staatsbürger im Ausland begangenen Leihmutterschaft (legge 19 febbraio 2004, n. 40, in materia di perseguibilità del reato di surrogazione di maternità commesso all'estero da cittadino italiano) vorgesehenen Strafen Anwendung. Der Palazzo Madama hat die Gesetzesänderung mit 84 Ja-Stimmen, 58 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung angenommen.

 

Es drohen Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu zwei Jahren

In Italien ist Leihmutterschaft bereits durch das Gesetz Nr. 40/2004 „Vorschriften über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung“ verboten. Personen, die Handel mit Eizellen oder Embryonen betreiben, organisieren oder bekannt machen, können demnach mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zwei Jahren und einer Geldstrafe zwischen 600.000 und 1 Million Euro belegt werden. Mit den Änderungen vom 16.10. wurde in Abs. 6 Art. 12 L. 40/2004 folgende Formulierung eingefügt:

Werden die im vorhergehenden Satz genannten Handlungen in Bezug auf die Leihmutterschaft im Ausland begangen, so wird der italienische Staatsbürger nach italienischem Recht bestraft.

Auch in Deutschland sind ärztliche Handlungen im Zusammenhang mit Leihmutterschaft gemäß dem Embryonenschutzgesetz strafbar. Die Vermittlung von Leihmutterschaften wird durch das Adoptionsvermittlungsgesetz strafrechtlich verfolgt. Allerdings bleiben die sogenannten „Wunscheltern“ strafrechtlich unbehelligt. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hat sich erst kürzlich mit einer möglichen Legalisierung der Leihmutterschaft befasst. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass nicht nur die kommerzielle sondern auch die altruistische Leihmutterschaft weiterhin verboten bleiben sollte oder lediglich unter sehr engen Voraussetzungen ermöglicht werden sollte.

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