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Informationsportal zum Familienrecht in Syrien

- Redaktionsmeldungen

Forschungsprojekt mit geflüchteten Juristen startet Website

Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht gab am Freitag den Launch einer neuen Website zum Familienrecht in Syrien bekannt. Erstellt wurde das Informationsportal von der Forschungsgruppe „Das Recht Gottes im Wandel“, die von geflüchteten Juristen aus Syrien gebildet wird. Im Forschungsprojekt erstellten die Mitarbeitenden einen systematischen Überblick über das syrische Familienrecht. Die ersten Ergebnisse sind jetzt auf www.familienrecht-in-syrien.de zu finden.

Umfangreicher Kommentar zum syrischen Eherecht

Oftmals sind familienrechtliche Beziehungen, die in Syrien rechtens sind, dem deutschen Recht fremd. Durch die Expertise syrischer Juristen, die als Praktikanten in das Projekt am Max-Planck-Institut einbezogen sind, konnte ein umfangreicher Kommentar zum syrischen Eherecht erstellt werden. Darin hat die Forschungsgruppe unter Leitung von Priv.-Doz. Dr. Nadjma Yassari (u.a. Autorin des FamRZ-Artikels "Das Eheverständnis im Islam und in ausgewählten islamischen Ländern", FamRZ 2011, 1) neben dem Gesetzrecht auch das gelebte Recht erfasst. Die Webseite, die aus dem Forschungsprojekt entstanden ist, enthält zudem

  • einen Überblick über unterschiedliche syrische Ehedokumente
  • ein Glossar, das die wichtigsten Begriffe im syrischen Eherecht erklärt
  • Neuübersetzungen familienrechtlich relevanter Gesetzestexte
  • deutsche Rechtsprechung zum nationalen und internationalen syrischen Familienrecht.

Das Informationsportal richtet sich insbesondere an Richter, Standesbeamte und andere Institutionen, die durch den Zustrom von Flüchtlingen aus Syrien vermehrt vor Fragen des gegenwärtig geltenden Rechts in Syrien gestellt werden, beispielsweise im Zuge von Familienzusammenführungen. Finanziell unterstützt wurde das Forschungsprojekt vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Im Fortgang des Projektes sind die Aufarbeitung des syrischen Kindschaftsrechts sowie die Ausweitung auf das irakische Familienrecht geplant.

Die Webseite ist abrufbar unter www.familienrecht-in-syrien.de bzw. www.famsyr.de.


Quelle: Meldung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht vom 2. Juni 2017

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