Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Informationen zum Erbrecht in 27 Ländern

- Redaktionsmeldungen

Webportal des Rats der Notariate der Europäischen Union

Das Internetportal „Erbrecht in Europa“ informiert unter www.successions-europe.eu über Erbrecht und die notarielle Gestaltungspraxis in 27 Ländern. Die Website wurde bereits 2010 vom Rat der Notariate der Europäischen Union aufgebaut und stellt Beiträge in den Sprachen, Englisch und Französisch zur Verfügung. Die Artikel über Deutschland und Österreich sind auch auf Deutsch abrufbar.

Auf der Website finden Sie unter anderem Antworten auf folgende Fragen:

  • Wie kann ich Gegenstände bereits zu Lebzeiten übertragen?
  • Kann ich mir bestimmte Rechte an den übertragenen Gegenständen zurückbehalten? Kann ich mir ein Rückforderungsrecht einräumen lassen?
  • Wie kann ich sicherstellen, dass meine Kinder gleich behandelt werden?
  • Kann ich einem meiner Kinder helfen, ohne dass sich der Anteil des Kindes an der Erbschaft dadurch verringert?
  • Kann ich die Wirkungen der Schenkung auf die Erbschaft beeinflussen?
  • Kann ich meine Gegenstände direkt auf meine Enkel übertragen?
  • Wie kann ich meinen Ehegatten oder Partner schützen?
  • Kann mein Kind im Voraus auf das Erbe verzichten?

Die Informationen zum Erbrecht in der EU sind übersichtlich zusammengestellt. Die Notarkammern der Mitgliedsstaaten pflegen die jeweiligen Einträge. Um jüngsten Entwicklungen der Rechtslage in Europa und den Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, wird die Seite regelmäßig auf den neusten Stand gebracht.

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