Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Hilfsmaßnahmen zur Abfederung der Corona-Krise

Beschlüsse der 989. Bundesratssitzung am 15.5.2020

In der 989. Sitzung des Bundesrates am 15.5.2020 waren Hilfsmaßnahmen zur Abfederung der Corona-Krise das vorherrschende Thema. Neben dem Sozialschutzpaket II wurde dem Gesetzesbeschluss zur Anpassung des Elterngeldes sowie dem Pandemieschutzgesetz zugestimmt. Die verabschiedeten Gesetze werden bald in Kraft treten.

 

Vereinfachter Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld

Das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite enthält ein umfangreiches Maßnahmenpaket, unter anderem sollen pflegende Angehörige besser unterstützt werden. Das Gesetz sieht einen vereinfachten Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld vor. So soll dieses auch dann gewährt werden, wenn Corona-bedingt eine Versorgungslücke bei der häuslichen Pflege entsteht, die die Angehörigen nur selbst auffangen können. Der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung wird zusätzlich von 10 auf 20 Arbeitstage erhöht. Bereits genutzte Tage mit Pflegeunterstützungsgeld werden angerechnet. Zudem haben Beschäftigte in einer akut auftretenden Pflegesituation in der Familie die Möglichkeit, der Arbeit bis zu 20 Tagen fernzubleiben. Alle Regelungen sind bis 30.9.2020 befristet.

 

Erhöhung des Kurzarbeitergeldes und Videoverhandlungen

Das sogenannte Sozialschutz-Paket II sieht ab dem vierten Monat eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf 70 % vor. Eltern erhalten zusätzlich 7 % mehr. Ab dem siebten Monat erhöht sich der Betrag auf 80 % beziehungsweise 87 % für Eltern. Die Regelungen sind bis Ende 2020 befristet.

Weitere Neuregelungen betreffen die Verfahren der Arbeits- und Sozialgerichte: So sollen befristet Video- und Telefonkonferenzen anstelle des persönlichen Erscheinens in Verhandlungen zugelassen werden. Der Bundesrat kritisierte dabei, dass die pandemiebedingten Vereinfachungen von Gerichtsverfahren nur für Arbeits- und Sozialgerichte gelten sollen. Deshalb wurde beschlossen, die Möglichkeiten für Videoverhandlungen zu erweitern. Ein eigener Gesetzesentwurf für pandemiebedingte Erleichterungen in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren soll in den Bundestag eingebracht werden.

 

Quelle: Bundesrat Kompakt – 989. Sitzung des Bundesrates am 15.5.2020

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