Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Herbsttagung der AG Familienrecht des DAV in Berlin

- Redaktionsmeldungen

FamRZ ist wieder mit Stand vertreten

Mit dem Beitrag „Großeltern im Visier“ von Heinrich Schürmann, Vorsitzender Richter am OLG a.D, startete am 23.11.2017 die diesjährige Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins. Bis Samstag stehen bei der jährlich stattfindenden Veranstaltung wieder viele aktuelle und praxisrelevante Themen im Mittelpunkt:

  • Fragen von ehebedingten Zuwendungen
  • Unterhalt im Wechselmodell
  • Umsetzung der BAG-Entscheidung zum Versorgungsausgleich
  • die Erbfolge in der Patchworkfamilie

sind nur einige davon. Referenten sind namhafte Richter und Richterinnen der oberen Gerichte, renommierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Wissenschaftler.

Auch die FamRZ ist bei der Herbsttagung vertreten. Am gemeinsamen Stand des Otto Schmidt Verlags und des Verlags Ernst und Werner Gieseking präsentieren wir noch bis Samstag unser Angebot, insbesondere den überarbeiteten Internetauftritt. Zudem können Sie direkt vor Ort unseren Newsletter abonnieren oder aktuelle FamRZ-Bücher erwerben. Wir freuen uns auf Sie!


Rückblick auf 40 Jahre Eherechtsreform

Am ersten Veranstaltungstag blickte die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht mit RAin Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit auf den 40. Geburtstag der ersten Eherechtsreform zurück. Gutzeit erlebte und gestaltete aus verschiedensten beruflichen Stationen ihres Lebens das Familienrecht in den vergangenen 40 Jahren – als Richterin, als Politikerin und schließlich - bis heute - als Rechtsanwältin. Für den obligatorischen Blick von außen auf das Rechtsgebiet sorgte die Linguistin Dr. Ina Pick am Donnerstag. Die Gesprächsforscherin aus Köln nahm in ihrem Vortrag die Anliegensklärung im familienrechtlichen Erstgespräch unter die linguistische Lupe und sorgte damit für den ein oder anderen Lacher.

Auch bei der diesjährigen Herbsttagung ist es noch bis Freitagabend möglich, ganz nebenbei fehlende Fortbildungsstunden in angenehmen Rahm „mitzunehmen“. Insgesamt 10 Stunden Fortbildungspflicht gemäß § 15 FAO erwarben die Teilnehmenden. Ihnen fehlen trotzdem noch Nachweise für das laufende Jahr? Als FamRZ-digital-Abonnent können Sie noch bis zum 31.12.2017 fünf Fortbildungsstunden im Selbststudium erbringen.

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