Abstammungsprojekt wird fortgesetzt
Vom 5.-8.3.2019 tagte das Leitungsorgan der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (Rat für Allgemeine Angelegenheiten und die Politik der Konferenz). Nun sind die daraus hervorgegangenen Schlussfolgerungen und Empfehlungen in englischer und französischer Sprache verfügbar. Den Downloadlink finden Sie am Ende des Artikels.
Arbeit des Abstammungsprojekts geht weiter
Für Familienrechtler sind zum einen die Ergebnisse zum Abstammungsprojekt, dessen fünfter Bericht kürzlich erschien, interessant: Der Rat hat die Fortsetzung der Arbeit des Abstammungsprojekts gebilligt. Er räumt ein, dass die Durchführbarkeit von Bestimmungen in Bezug auf die anwendbaren Rechtsvorschriften und die Zusammenarbeit weiterer Studien und Diskussionen bedürfen. Ein nächstes Treffen der Expertengruppe soll daher in naher Zukunft stattfinden.
Im Zusammenhang mit dem Abstammungsprojekt betont der Rat, dass jegliche Arbeit der HCCH im Zusammenhang mit internationalen Leihmutterschaftsvereinbarungen nicht als Unterstützung oder Ablehnung der Leihmutterschaft verstanden werden darf. Er entschied, dass internationale Adoptionen, einschließlich derjenigen, die in den Geltungsbereich des Übereinkommens über internationale Adoption HCCH von 1993 fallen, vom Geltungsbereich des Abstammungsprojekts ausgeschlossen werden sollten. Es sei wichtig, das Übereinkommen über internationale Adoptionen von 1993 nicht zu untergraben.
Leitlinien nicht angenommen
Dem Rat wurden außerdem der überarbeitete Entwurf des HCCH-Praxisleitfadens zu Art. 13 I b des Haager Kindesentführungsübereinkommens sowie der überarbeitete Entwurf eines praktischen Leitfadens über die grenzüberschreitende Anerkennung und Durchsetzung von Vereinbarungen, die in familiären Angelegenheiten mit Kindern getroffen wurden, vorgelegt. Genehmigt hat der Rat überraschenderweise keinen der beiden Leitfäden. Er beschloss stattdessen, ein Verfahren einzurichten, um weitere Stellungnahmen der Mitglieder einzuholen.