Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter veröffentlicht Handlungsempfehlungen
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (BAGLJÄ) hat die überarbeitete Handreichung „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen“ veröffentlicht. Die Handreichung richtet sich vornehmlich an Mitarbeitende in den Jugendämtern und bei freien Trägern der Jugendhilfe. Sie soll aber auch die strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Akteuren und öffentlichen Einrichtungen wie z. B. ehrenamtlichen Vormunden oder Beratungsstellen fördern.
Informationen und Umsetzungsempfehlungen
Die Handreichung liefert Informationen und Umsetzungsempfehlungen zu den einzelnen Maßnahmen der Jugendhilfe, insbesondere zur (vorläufigen) Inobhutnahme. Darüber hinaus gibt sie u. a. Hinweise zum Clearingverfahren sowie zur Familienzusammenführung während der vorläufigen Inobhutnahme. Die Handreichung ist dabei wie folgt gegliedert:
- Begriffsdefinitionen
- Rechtliche Grundlagen im Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Ausländern
- Zuständigkeiten
- Verfahrensablauf der bundesweiten Verteilung von unbegleiteten Minderjährigen
- Standards der vorläufigen Inobhutnahme von unbegleiteten Minderjährigen
- Standards der Inobhutnahme
- Ablauf des Clearingverfahrens
- Anschlussmaßnahmen
- § 42f – Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung
- Themenkomplex entwichene unbegleitete Minderjährige
- Verheiratete Minderjährige
- Die Aufgabe der Familienzusammenführung während der vorläufigen Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII
Die Handreichung ist in der 3. aktualisierten Fassung erschienen (1. Auflage: 2014) und hier abrufbar. In der aktualisierten Auflage wurde u. a. das Kapitel zur Altersfeststellung neu gefasst und an den aktuellen fachlichen Stand angepasst.