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Handlungsbefugnisse von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge

- Redaktionsmeldungen

Beitrag von Anatol Dutta in FamRZ 2020, Heft 23

In Heft 23 der FamRZ erscheint der Beitrag „Handlungsbefugnisse von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge – ein weiterer Versuch für einen neuen § 1358 BGB“ von Prof. Dr. Anatol Dutta. Heft 23 erscheint am 1.12.2020, als FamRZ-Abonnent können Sie den Artikel bereits jetzt online lesen:

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Gesetzliche Beistandschaft unter Ehegatten

Bereits in den Jahren 2005 und 2017 sind Versuche gescheitert, eine gesetzliche Beistandschaft unter Ehegatten einzuführen. Diese sollte den Ehegatten wechselseitig Handlungsbefugnisse einräumen, wenn einer von ihnen handlungsunfähig ist. Auch ohne Vorsorgevollmacht oder Bestellung zum Betreuer soll ein Ehegatte in Angelegenheiten der Gesundheitssorge für den handlungsunfähigen Ehegatten handeln dürfen. Dabei handelt es sich um eine auf den ersten Blick sinnvolle Idee, deren Umsetzung allerdings schwierig ist. Dies wurde von Prof. Dr. Dutta bereits bei einer Durchsicht der letzten Vorschlagsrunde in FamRZ 2017, 581 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris} festgestellt.

Im großen Gesetzgebungspaket zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (bereits grundlegend eingeordnet von Schwab in FamRZ 2020, 1321 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}) taucht nun erneut eine gesetzliche Ehegattenbeistandschaft auf, dieses Mal zeitlich beschränkt. Auch der nun vorliegende Entwurf für einen neuen § 1358 BGB wirft zahlreiche Fragen auf. Diese werden im Beitrag von Prof. Dr. Anatol Dutta beleuchtet.

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