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Haager Kinderschutzübereinkommen hat nun 51 Vertragsparteien

- Redaktionsmeldungen

Guyana und Nicaragua treten bei

Im Februar 2019 traten Guyana und Nicaragua dem HCCH-Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung, die Vollstreckung und die Zusammenarbeit in Bezug auf die elterliche Verantwortung und die Maßnahmen zum Schutz von Kindern (Kinderschutzübereinkommen) bei. Damit hat das Übereinkommen den Meilenstein von über 50 Vertragsparteien erreicht. Das Kinderschutzübereinkommen tritt für beide Staaten am 1.12.2019 in Kraft. Eine Übersicht über alle teilnehmenden Staaten finden Sie auf der Website der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht.

 

Mechanismus für Einwände gegen einen Beitritt

Im Gegensatz zum Haager Kindesentführungsübereinkommen hat das Übereinkommen über den Schutz von Kindern einen Mechanismus für Einwände gegen einen Beitritt eingeführt. Nach Art. 58 III des Kinderschutzübereinkommens hat ein Beitritt nur Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen dem beitretenden Staat und den Vertragsstaaten, die in den sechs Monaten nach Erhalt der genannten Mitteilung keine Einwände gegen den Beitritt erhoben haben. Ein solcher Einwand kann auch von den Staaten zum Zeitpunkt der Ratifizierung, Annahme oder Genehmigung des Übereinkommens nach einem Beitritt erhoben werden.  Derzeit gibt es keine Einwände. Alle früheren Einwände wurden zurückgezogen.

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