Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Häusliche Gewalt im Umgangs- und Sorgerecht

Studie zeigt Handlungsbedarfe auf

Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat eine Studie/Analyse veröffentlicht zu häuslicher Gewalt im Umgangs- und Sorgerecht. Diese bietet einen Überblick über die aktuelle Rechtslage, über Reformbedarfe und -vorschläge und gibt konkrete Empfehlungen vor dem Hintergrund der menschenrechtlichen Anforderungen, insbesondere aus der Istanbul-Konvention und der UN-Kinderrechtskonvention, um einen umfassenderen Gewaltschutz für Betroffene zu gewährleisten. 

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Gast ist Oberstaatsanwältin Sabine Kräuter-Stockton. Als Mitglied in der Expertengruppe GREVIO des Europarates überprüft sie die Umsetzung der Istanbul-Konvention durch die Staaten, die diese ratifiziert haben.

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Schutz gewaltbetroffener Elternteile

Häusliche Gewalt werde im Umgangs- und Sorgerecht nicht ausreichend berücksichtigt, heißt es in der Einleitung der Studie. Um die Situation zu verbessern seien rechtliche Reformen nötig. Die Berücksichtigung von häuslicher Gewalt in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren stelle eine besondere Herausforderung dar, weil hier die komplexen menschen- und grundrechtlich garantierten Rechte und Positionen von Eltern und Kindern aufeinandertreffen und miteinander in Ausgleich gebracht werden müssen. Hier setzt die Analyse an.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Das Institut wird vom Deutschen Bundestag finanziert. Die Autorin der Analyse, Lena Franke, ist wissenschaftliche Mitarbeiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Ihr Arbeitsschwerpunkt ist das rechtswissenschaftliche Monitoring der innerstaatlichen Umsetzung der Istanbul Konvention im Familien- und Strafrecht sowie der Entwicklungen im Menschenrechtsschutzsystem in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt.

Die vollständige Analyse kann kostenlos über folgenden Link heruntergeladen werden: www.institut-fuer-menschenrechte.de. Sie wurde nur online veröffentlicht.

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