Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Grundrente und Finanzhilfen für die Kindertagesbetreuung

Beschlüsse der 992. Bundesratssitzung am 3.7.2020

In der letzten Bundesratssitzung vor der parlamentarischen Sommerpause standen fast hundert Vorlagen zur Beratung, 20 Gesetze aus dem Bundestag wurden gebilligt und sollen nun möglichst rasch in Kraft treten. So stimmte der Bundesrat unter anderem dem Grundrentengesetz sowie Finanzhilfen für die Kindertagesbetreuung zu. Daneben nahm das Thema Kinderschutz breiten Raum ein: Fünf Landesinitiativen wurden vorgestellt und in die Fachausschüsse überwiesen, die Anfang September darüber beraten werden.

 

90.000 zusätzliche Betreuungsplätze

Durch das Begleitgesetz zum 2. Nachtragshaushalt, dem der Bundesrat in seiner 992. Sitzung zugestimmt hat, sollen Länder und Gemeinden im Bereich der Kindertagesbetreuung vom Bund unterstützt werden. Damit werden in den Jahren 2020 und 2021 eine Milliarde Euro als weitere Finanzhilfen für Investitionen in 90.000 zusätzliche Betreuungsplätze und deren Ausstattung zur Verfügung gestellt.

 

Keine Zustimmung für Adoptionshilfegesetz

Lediglich dem Adoptionshilfegesetz versagte der Bundesrat die Zustimmung. Der Gesetzesbeschluss sieht einen Rechtsanspruch auf eine nachgehende Begleitung vor sowie bei Stiefkindadoptionen eine verpflichtende Beratung aller Beteiligten durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vor Ausspruch der Adoption. Der Bundestag hat den ursprünglichen Regierungsentwurf am 28.5.2020 in einigen Punkten geändert und dabei auch Anregungen des Bundesrates aufgegriffen. Die vorgesehene Beratungspflicht bei der Stiefkindadoption ist aufgrund der Benachteiligung von Zwei-Mütter-Familien jedoch strittig. Bundestag oder Bundesregierung können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu verhandeln.

 

Quelle: Bundesrat Kompakt – 992. Sitzung des Bundesrates am 3.7.2020

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