Beitrag von Rake in FamRZ 2018, Heft 22
In Heft 22 der FamRZ erscheint der Artikel "Digitale Kommunikation von Kindern – Grenzen der elterlichen Kontrollbefugnisse" von Richter am OLG Ulrich Rake. Dieser beschäftigt sich mit der Befugnis von Eltern, die digitale Kommunikation ihrer Kinder zu überwachen, und inwieweit dieses Elternrecht durch Normen beschränkt wird.
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Totale technische Kontrollmöglichkeiten für Eltern
Spionage-Apps ermöglichen es Eltern, Chats und Social-Media-Posts ihrer Kinder lückenlos und in Echtzeit zu überwachen. Mit Hilfe von diskret im „Background-Modus“ arbeitenden Anwendungen können sie Textmitteilungen der Kinder mitlesen und sich sogar gelöschte Nachrichten anzeigen lassen. Angesichts dieser nahezu totalen technischen Kontrollmöglichkeiten stellen sich grundlegende Fragen – zunächst, welche rechtlichen Grenzen der elterlichen Überwachung der digitalen Kommunikation ihrer Kinder über WhatsApp, Facebook, Google+, Snapchat etc. gesetzt sind. In diesem Zusammenhang wirft Rake einen Blick auf die Regelungen von
- 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 1 Abs. 1 GG
- 16 KRK
- 1626 Abs. 2 S. 1 BGB
- 202a StGB
sowie der Persönlichkeitsrechte der Kommunikationspartner. Als zentrale Schranke der elterlichen Überwachungsbefugnisse erweist sich für Rake das Berücksichtigungsgebot des § 1626 Abs. 2 S. 1 BGB. Bei dessen ausführlicherer Betrachtung widmet er sich unter anderem auch dem elterlichen Kontrollrecht bei Anzeichen für Kindeswohlgefährdung oder Fremdschädigung. Am Ende seines Artikels beantwortet der Autor zudem die Frage, welche Rechtsfolgen der Kontrollbeschränkung gemäß § 1626 Abs. 2 S. 1 BGB zu erwarten sind.
Zum Weiterlesen:
FamRZ-Themenheft „Internetnutzung von Kindern“
FamRZ-Newsletter 12/2018: Neue Medien und Kindschaftsrecht
Kindeswohlgefährdung durch Smartphones und Internetzugänge - OLG Frankfurt/Main, Beschluss v. 15.06.2018 – 2 UF 41/18