Beitrag von Jonas D. Jacob in Heft 19
In Heft 19 der FamRZ wird der Beitrag „Geschlechtsangleichende Behandlungsmaßnahmen Minderjähriger gegen den Elternwillen im familiengerichtlichen Eilverfahren. Kindeswohl, Elternrecht und gerichtliche Tatsachengrundlage – zur Notwendigkeit eines medizinischen Sachverständigengutachtens“ von Rechtsanwalt Dr. Jonas D. Jacob , LL. M.,veröffentlicht. Sie können den Artikel bereits jetzt bei FamRZ-digital lesen, wenn Sie die Zeitschrift abonniert haben:
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Hohe Anforderungen an die Tatsachengrundlage
Der Beitrag untersucht die familiengerichtliche Entscheidung über geschlechtsangleichende Behandlungsmaßnahmen Minderjähriger gegen den Willen der Eltern im Eilverfahren. Im Mittelpunkt steht nicht die allgemeine Zulässigkeit solcher Maßnahmen, sondern die Frage, welche Tatsachengrundlage das Gericht schaffen muss, bevor es in die elterliche Gesundheitssorge eingreift oder einem Elternteil die Entscheidungsbefugnis überträgt.
Ausgehend von typischen Fallkonstellationen werden § 1628 BGB, § 1666 BGB und § 49 FamFG voneinander abgegrenzt. Der Kindeswille ist danach rechtlich erheblich, ersetzt aber medizinische Indikation und gerichtliche Aufklärung nicht. Angesichts medizinischer Unsicherheiten und divergierender fachlicher Bewertungen bedarf es bei substanziierter Streitigkeit und erheblicher Eingriffsintensität regelmäßig eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens.