Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Genehmigungsvorbehalt für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern

Artikel von Isabell Götz in FamRZ 2017, Heft 16

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause billigte der Bundesrat im Juli das Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehalts für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern. In FamRZ 2017, Heft 16, erscheint ein Artikel von Dr. Isabell Götz, der die Neuregelung vorstellt und sie einer kritischen Prüfung unterzieht. FamRZ 2017, Heft 16 erscheint am 15.8.2017.

Götz: „Neuregelung ist sehr zu begrüßen“

Im Sommer 2015 wurde bekannt, dass in bayerischen Heimen autistische Kinder freiheitsbeschränkenden Maßnahmen ausgesetzt sind. Eltern mussten dem Freiheitsentzug ihrer behinderten Kinder zustimmen, um einen Heimplatz zu erhalten. Isabell Götz, Familienrichterin am OLG München und Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages, forderte damals bereits, den Einsatz freiheitsbeschränkender Maßnahmen auch bei Kindern an eine richterliche Prüfung zu koppeln. Nun stellt sie die entsprechende Neuregelung, die sie selbstverständlich begrüßt, in der FamRZ vor.

Mit dem neuen Gesetz wird neben dem – bereits bestehenden – Genehmigungsvorbehalt in § 1631b BGB für die freiheitsentziehende Unterbringung eines Kindes nun ein solcher in einem neuen § 1631b II BGB auch für andere freiheitsentziehende Maßnahmen, wie etwa

  • Fixierungen,
  • Einschluss im Zimmer,
  • medikamentöse Sedierung

o. ä. eingeführt. Der Genehmigungsvorbehalt ist auf Kinder beschränkt, die sich in einer Einrichtung befinden. Das Verfahrensrecht wird angepasst und ergänzt.

 

Kindesschutz bedarf noch weiterer Verbesserungen

Isabell Götz stellt sich in ihrem Artikel die Frage, ob der Gesetzgeber seine Aufgaben im Rahmen eines umfassenden Kindesschutzes damit erfüllt hat. Sie kommt zu dem Schluss, dass man ein gutes Stück weiter sei. „Am Ziel angekommen sind wir allerdings noch nicht, da es nach wie vor an einer Regelung für die Zwangsbehandlung eines Kindes fehlt.“ Warum sie aber gerade diesen Punkt als „heißes Eisen“ sieht und welcher Regelungen es im Kindesschutz unbedingt noch bedarf, lesen Sie in FamRZ 2017, Heft 16. Dieses erscheint am 15.8.2017 und kann von Abonnenten der FamRZ-digital noch am Erscheinungstag online abgerufen werden.

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