Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Gefahren für Kinder und Jugendliche im Internet

- Redaktionsmeldungen

„jugendschutz.net“ veröffentlicht Jahresbericht

„jugendschutz.net“ hat einen neuen Bericht zum Thema Jugendschutz im Internet veröffentlicht. Dieser gelangt zu dem Fazit, "dass Kinder und Jugendliche in Apps erheblichen Konfrontations- und Kommunikationsrisiken ausgesetzt sind". Die wenigsten Anbieter sorgten dafür, dass ihre jüngsten Userinnen und User ihre Dienste unbeschwert nutzen können.

2018 überprüfte jugendschutz.net 80.000 Angebote auf Verstöße gegen den Jugendmedienschutz und stellte 6.575 Verstoßfälle fest. In 81 % der Fälle erreichte jugendschutz.net mit seinen Aktivitäten eine Löschung der Inhalte. Ergänzend hat die Stelle 2018 über die Kommission für Jugendmedienschutz für 177 besonders relevante ausländische Angebote eine Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) angeregt.

 

17 Auftritte von Kinder-Influencern überprüft

Der Bericht beschäftigt sich auch mit dem Phänomen der „Kinder-Influencer“, das Isabell Götz bereits in der FamRZ vorstellte und aus familienrechtlicher Perspektive beleuchtete. jugendschutz.net analysierte dazu 17 YouTube-Auftritte mit mehr als 50.000 Abonnenten. Alle Auftritte enthielten Indizien auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen der Kinder: Fast alle Kinder (94 %) wurden in sehr privaten Situationen gefilmt, z. B. im Bad, im Schlafanzug oder krank. Dadurch würden sie ihrer Rückzugsräume beraubt und in ihrer Intimsphäre verletzt, so jugendschutz.net. Teilweise seien die „Kinder-Stars“ auch in knapper Bekleidung zu sehen, teilweise in kokettierender Weise. Dies könnte Menschen mit sexuellem Interesse an Kindern ansprechen, so der Bericht.

Die Konsequenz, die jugendschutz.net daraus zieht:

Die Kinder selbst, aber auch gleichaltrige Fans bekommen das falsche Signal, dass solches Zurschaustellen wichtig sei für Erfolg in Social Media. Kindern fehlt die nötige Weitsicht, um Konsequenzen ihrer Selbstdarstellung richtig einzuschätzen. Kinder müssen hier besser geschützt und Eltern unterstützt werden. Dazu bedarf es klarer Richtlinien durch YouTube. Der Dienst muss die Veröffentlichung von Aufnahmen mit Kindern, vor allem zum Schutz ihrer Intimsphäre, reglementieren.

 

Sensibilisierung von Anbietern, Eltern und Jugendlichen

Jugendschutz.net ist ein Unternehmen in Form einer gemeinnützigen GmbH und beschreibt sich als „das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet“. Die Stelle kombiniert Recherchen und Maßnahmen gegen Jugendschutzverstöße mit der Sensibilisierung von Anbietern, Eltern und Jugendlichen für Risiken. Die Aufgaben von jugendschutz.net sind im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geregelt und in einer Ländervereinbarung genauer bestimmt. Jugendschutz.net ist zum Teil umstritten und wurde in der Vergangenheit wegen diverser Aktionen und Anregungen zu Löschvorgängen auch immer wieder kritisiert. Kritikpunkt ist u.a., dass die Bewertungen bei jugendschutz.net von Rechtslaien durchgeführt würden.

Der aktuelle Jahresbericht von jugendschutz.net steht unter jugendschutz.net zum Download bereit.

 

Zum Weiterlesen:

Aufsatz: Buchner – Von der Wiege bis zur Bahre? – Datenschutz im Familienrecht unter der DS-GVO in FamRZ 2019, 665 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

FamRZ-Newsletter 7/2019: Netzthemen für alle (Bodensteiner)

Aufsatz: Götz – Digital Natives im Familienrecht in FamRZ 2017, 1725 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

Aufsatz: Döll – Schutz vor Sexting – Aber wie? in FamRZ 2017, 1728 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

Aufsatz: Lack – Grenzen der elterlichen Entscheidungsbefugnis – Wer bestimmt über die Preisgabe persönlicher Daten des Kindes im Internet? in FamRZ 2017, 1730 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

Aufsatz: Rake – Social Media und elterliche Umgangsbestimmung in FamRZ 2017, 1733 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris)

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