Heft 21 widmet sich juristisch wenig erkundetem Terrain
Gerade Minderjährige nutzen das Internet ausgiebig – das konfrontiert Eltern mit neuen Situationen und stellt sie bisweilen vor schwierige Erziehungsentscheidung. Schon die zum Teil extreme Verweildauer im Netz kann Fragen des Kindeswohls aufwerfen. Kinder und Jugendliche können aber auch Zugang zu kindeswohlgefährdenden Inhalten, die im Netz geboten werden, erhalten oder sind bedenklichen Kontaktversuchen Dritter ausgesetzt.
Um über diese Fragen eine juristische Diskussion in Gang zu bringen, hat die FamRZ bei angesehenen Familienrechtlern aus der Praxis angeregt, ihre Sicht der Probleme unter den Gesichtspunkten
- des elterlichen Sorgerechts,
- des Umgangsrechts,
- und des staatlichen Wächteramts
in kürzeren Beiträgen darzulegen. Gesammelt erscheinen diese nun in FamRZ 2017, Heft 21 – einem Themenheft, das sich mit einem juristisch noch wenig erkundeten Terrain auseinandersetzt.
Digital Natives und Sexting
Der erste Aufsatz zum Thema stammt von Vors. Richterin am OLG Dr. Isabell Götz und beschäftigt sich mit „Digital Natives im Familienrecht“. Die Autorin untersucht, wie die bestehenden familienrechtlichen Regelungen im Fall von Problemen und Konflikten in Zusammenhang mit der Internetnutzung von Kindern greifen. Studien zeigten z.B., dass Eltern geneigt sind, ihren Kindern einen Großteil der Verantwortung für ihr digitales Medienhandeln zu überlassen. Götz klärt auf, wann Erziehungsberechtigte der Internetnutzung der Kinder Grenzen setzen sollten, bzw. in welchen Fällen sie eine Aufsichtspflicht trifft. In ihrem Fazit erinnert Götz: „Ein Eingriff in das Sorgerecht ist und bleibt aus guten Gründen erst bei einer konkreten Gefahr gestattet, präventive Sorgerechtseingriffe durch Korrektur eines zu großzügig oder zu inkompetent erscheinenden Elternverhaltens sind unzulässig, auch wenn der Richter es im Einzelfall missbilligt. Bis zur Schwelle einer Gefährdung bleibt es bei dem Grundsatz, dass kein Anspruch auf Idealeltern besteht.“
Es folgt eine Abhandlung von Richter am LG Dr. Yves Döll, die die Frage beantwortet, wie Kinder vor Sexting geschützt werden können. „Sexting“, ein aus den Begriffen „Sex“ und „Texting“ zusammengesetzten Kunstwort, bezeichnet überwiegend das unter Jugendlichen und teilweise auch Kindern immer öfter anzutreffende Versenden von erotischen Selbstaufnahmen über digitale Kommunikationsgeräte. Die Übersendung erfolgt dabei zumeist auf Bitten oder Drängen des Freundes bzw. der Freundin, wobei die übersandten Aufnahmen von Posing-Bildern bis hin zu vollständigen Nacktaufnahmen reichen. Nachdem derzeit rund 91 % aller Kinder im Alter von zwölf bis dreizehn Jahren über ein eigenes Smartphone verfügen, stellt Sexting ebenso wie Cyber-Mobbing inzwischen keinen Einzelfall mehr dar.
Social Media und das Umgangsbestimmungsrecht
Die Preisgabe persönlicher Daten des Kindes im Internet oder auch Art und Umfang der Internetnutzung können zum Problem zwischen den Eltern oder zwischen Kind und Eltern werden. In manchen Fällen wird hier eine gerichtliche Entscheidung notwendig. Diese Problematik greift Dr. Katrin Lack im Artikel „Grenzen der elterlichen Entscheidungsbefugnis – Wer bestimmt über die Preisgabe persönlicher Daten des Kindes im Internet?“ auf.
Richter am OLG Ulrich Rake beschäftigt sich abschließend mit dem Thema „Social Media und elterliche Umgangsbestimmung“. WhatsApp, Facebook, Twitter, Instagram, Snapchat und ähnliche Onlineangebote sind aus dem Alltag von Kindern und Jugendlichen nicht mehr wegzudenken. Die Nutzung dieser Social Media stellt die Erziehung vor neuartige Herausforderungen, vor allem aufgrund der begrenzten Möglichkeiten der Überwachung digitaler Kommunikation und Beziehungspflege. „Das Umgangsbestimmungsrecht und die zu seiner Durchsetzung bestehenden familienrechtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten bieten tragfähige Ansatzpunkte, diesen Anforderungen im Sinne der Kinder gerecht zu werden,“ so Rake, und zwar „ohne deren Bedürfnis nach zeitgemäßer digitaler Kommunikation zu unterdrücken.“
FamRZ 2017, Heft 21, erscheint am 1.11.2017. Als Abonnent von FamRZ-digital können Sie die hier vorangekündigten Artikel noch am selben Tag online lesen. Noch nicht registriert? Testen Sie FamRZ-digital jetzt 3 Monate kostenlos.