Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

FamRZ-Inhaltsverzeichnis per E-Mail erhalten

- Redaktionsmeldungen

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Wussten Sie’s? Das jeweils aktuelle FamRZ-Inhaltsverzeichnis können Sie sich auch automatisiert per E-Mail zuschicken lassen. Um diesen sogenannten „toc-Alert“ zu erhalten, müssen Sie lediglich Abonnent von FamRZ-digital sein. Noch nicht abonniert? Jetzt registrieren.

Nach Login in die FamRZ-Onlinedatenbank gehen Sie zur Bestellung des Inhaltsverzeichnisses auf den Reiter „Neueste Ausgaben“. Markieren Sie nun die „Zeitschrift für das gesamte Familienrecht“, indem sie in das Kästchen dahinter durch Klick ein Häkchen setzen. Wählen Sie nun am oberen Rand des Bildschirms noch weitere Optionen aus: Möchten Sie nur per E-Mail informiert werden? Dann markieren Sie das entsprechende Kästchen. Sie können sich aber das Inhaltsverzeichnis auch unter „Persönliche Seite“ anzeigen lassen oder beide Anzeigearten wählen.

 

Nicht nur ein Weg führt zum Ziel

Das neueste Inhaltsverzeichnis können Sie selbstverständlich auch weiterhin online unter Aktuelles Heft herunterladen. Ältere Inhaltsverzeichnisse finden Sie übersichtlich angeordnet mit Bestellmöglichkeit des Hefts unter Einzelhefte. Über interessante Artikel aus dem neuen Heft informieren wir Sie übrigens auch regelmäßig mit dem FamRZ-Newsletter.

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