Letzte Sitzung vor der Sommerpause
Bei der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause – und der vorletzten in dieser Legislaturperiode – ging es hoch her: insgesamt 113 Tagesordnungspunkte, davon 64 Gesetzesbeschlüsse, standen am Freitag auf dem Programm. Darunter auch das ein oder andere familienrechtlich Relevante. Famrz.de fasst noch einmal zusammen, was für Familienrechtler spannend war – inklusive Links zum weiterlesen.
TOP 10: Samenspende-Gesetz gebilligt
Erwartbar war das Ergebnis über die Abstimmung zum „Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen“. Dieser Top war Bestandteil der „Grünen Liste“ – eine Zusammenfassung unstrittiger Vorlagen, über die mit nur einer Abstimmung Beschluss gefasst wird. Der Bundestag hatte das Gesetz am 18. Mai angenommen; der Bundesrat stellte am Freitag keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschuss, weshalb das – vom Bundesrat nicht zustimmungsbedürftige – Gesetz nun in Kraft treten kann. Mit dem Recht des durch Samenspende gezeugten Kindes zur Anfechtung der Vaterschaft beschäftigte sich bereits Motejl, FamRZ 2017, 345.
TOP 18: Verbot von Kinderehen gebilligt
Wer heiraten möchte, muss künftig mindestens 18 Jahre alt sein: Auf dem Mammutprogramm der letzten Bundesratssitzung stand auch die abschließende Beratung über das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“. Der Bundestag beschloss das Gesetz bereits am 1. Juni 2017, nun billigte der Bundesrat das Gesetz. Mehr dazu lesen Sie von Hüßtege in FamRZ Heft 17, das am 1. September 2017 erscheint.
TOP 23: Ärztliche Zwangsmaßnahmen
Ebenfalls auf der grünen Liste stand das „Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten“. Auch hier entschied der Bundesrat, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen und stimmte der Gesetzesvorlage damit zu. Demnächst erscheint in der FamRZ ein Beitrag zum Thema von Spickhoff.
TOP 39: Übereinkommen Gewalt gegen Frauen
Unstrittige Vorlage war auch das „Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Der Bundesrat stimmte diesem zu.
TOP 56: Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern
Auch der „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates“ stand auf der Tagesordnung der letzten Sitzung des Bundesrats. Der Bundesrat nahm von der Vorlage Kenntnis.
TOP 101: Freiheitsentzug bei Kindern nur noch mit richterlicher Genehmigung
Mit der Abstimmung über das „Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern“ ging es am Freitag bereits dem Ende der Sitzung zu. Der Bundesrat billigte das Gesetz. Die FamRZ-Sicht der Dinge erfahren Sie im Beitrag von Götz in FamRZ 2017, Heft 16, das am 15. August veröffentlicht wird.
TOP 104: Ehe für alle wird Gesetz
Last but not least: das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“. Kaum einer hatte es kommen sehen, doch am 30.6. beschloss der Bundestag das Gesetz. Der Bundesrat billigte nun in seiner letzten Sitzung, nun muss nur noch der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnen. Drei Monate nach Verkündung tritt es in Kraft. Thema war die „Ehe für alle“ bereits in Röthel, FamRZ 2015, 1241 und Dethloff, FamRZ 2016, 251.
Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Kinder- und Jugendschutzgesetz vertagt
Zu Beginn der Sitzung beschloss der Bundesrat kurzfristig, die Abstimmung über das „Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung“ (TOP 17) sowie über das „Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ (TOP 115) auf die letzte Bundesratssitzung in dieser Legislaturperiode am 22.9.2017 zu vertagen. Vorneweg: Zu ersterem Gesetzesvorschlag äußerte bereits der DAV im Vorfeld Bedenken. Der Rechtsausschuss stimmte dann im Mai für wesentliche Änderungen am Gesetzentwurf. Dass die Gesetzesinitiative Fragen aufwerfe, betonte auch Dutta, FamRZ 2017, 581. Die FamRZ hält Sie auf dem Laufenden!