Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Familienrechtliche Presseschau September 2020

- Redaktionsmeldungen

Reformen, Väterzeit, Kinderschutz in Kitas

Die FamRZ verfolgt für Sie die Berichterstattung in den Medien zu aktuellen familienrechtlichen Themen. Einmal monatlich veröffentlichen wir auf famrz.de einen Überblick über die interessantesten Artikel – zum Weiterlesen, Diskutieren oder Wundern.

Missstände in Kitas: „Offensichtliche Verschleierung“

ZEIT ONLINE | Astrid Geisler

In einer Kita in Rostock soll es zu Kindeswohlgefährdungen gekommen sein, obwohl das Jugendamt zuvor gewarnt worden war. Im Beitrag wird aufgezeigt, dass der Kinderschutz in Kindergärten Schwächen hat, die weit über das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hinausreichen. Qualitätsmängel in Kindertagesstätten seien keine Seltenheit, vielerorts fehlt Personal. Kitaträger verschleiern Kindeswohlgefährdungen, das Meldesystem hat gravierende Lücken. Die BAG Landesjugendämter empfiehlt deshalb seit langem, ein „neutrales Beschwerdemanagement“ einzurichten. Angesichts des langwierigen Prozesses bis zum Entzug der Betriebserlaubnis der Träger-GmbH in Rostock wird im Artikel die Frage aufgeworfen, ob der Trägerschutz zuweilen schwerer wiegt als der Kinderschutz in Kindertagesstätten.

So will das Familienministerium Kinder und Jugendliche besser schützen

SPIEGEL | Heike Klovert

Das BMJV plant die Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Im SPIEGEL-Beitrag werden einige Punkte des Referentenentwurfs vorgestellt, daneben kommen Kritiker der aktuellen Vorlage zu Wort. So kritisiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Linksfraktion, die geplante Änderung, wonach Familiengerichte Kinder auch dauerhaft bei Pflegeeltern unterbringen lassen können. „Es darf kein Adoptionsrecht zweiter Klasse geben“, so Müller. „Wenn ein Kind in seiner Familie keine Zukunft hat, dann muss das am Ende eines Prozesses stehen, nicht am Anfang.“ Grünen-Politikerin Katja Dörner bemängelt zudem, dass junge Menschen für ihre Unterbringung in Heimen oder Pflegefamilien weiterhin ein Viertel ihres Einkommens ans Jugendamt abgeben müssten.

Mehr Väterzeit muss sein

Süddeutsche Zeitung | Ann-Kathrin Eckardt

Im Beitrag der Süddeutschen Zeitung wird die geplante Elterngeldreform als reine Kosmetik kritisiert. Nur 40 % der Männer gehen überhaupt in Elternzeit, im Schnitt beziehen sie dann drei Monate lang Elterngeld – Frauen dagegen fast ein ganzes Jahr. Viele Väter fürchten berufliche Nachteile, wenn sie Elternzeit nehmen, häufig sind sie zudem die Hauptverdiener. Ändern würde sich das durch eine Neuaufteilung der Betreuungsmonate, wie im Artikel betont wird. Schon seit Jahren fordern Experten, die Zahl der Partnermonate von zwei auf mindestens vier Monate zu erhöhen. Dies würde Vätern nicht nur die Verhandlung mit Arbeitgebern erleichtern, sondern auch die Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen fördern.

„Auch lesbische Paare sollen von Anfang an Eltern sein“

WELT | Sabine Menkens im Gespräch mit Christine Lambrecht

Im WELT-Interview äußert sich Bundesjustizministerin Lambrecht zur geplanten Sorgerechtsreform (vgl. FamRZ-Newsletter 16/20). Dabei geht sie u. a. auf das Konzept der Mit-Mutterschaft ein: Künftig sollen auch zwei Frauen von Geburt an die gemeinsame Sorge für ein Kind übernehmen können. Gleichzeitig spricht sie sich gegen die Möglichkeit einer Mehrelternschaft aus. Lambrecht betont: „Eine Elternschaft von drei Personen wird es nicht geben.“ Auch zu Kritik am Gesetzentwurf äußert sich die Ministerin. „In der Union gab es Befürchtungen, dass die Väter aus ihrer rechtlichen Position verdrängt werden sollen. Ich denke, dass inzwischen klar ist, dass es darum nicht geht“, so Lambrecht.

Schweizer streiten über die „Papizeit“

SPIEGEL | Charlotte Theile

In der Schweiz steht Vätern lediglich ein Tag Sonderurlaub am Tag der Geburt des Kindes zu, darüber hinaus haben Männer kein Recht auf Elternzeit. Damit bildet die Schweiz das Schlusslicht im europäischen Vergleich in Sachen Vaterschaftsurlaub. Diesen Sonntag stimmen die Schweizer nun über eine Gesetzesvorlage ab, die das ändern und einen Vaterschaftsurlaub von zehn Tagen ermöglichen soll. Im SPIEGEL-Beitrag wird der lange Weg bis hin zur Gesetzesvorlage beschrieben.

Karriere im Eimerchen

taz | Caroline Rosales

Laut Leitfaden des BMFSFJ zum Mutterschutz sind Geschäftsführerinnen juristischer Personen oder Gesellschaften vom MuSchuG ausgenommen. Vorständinnen können folglich keinen Mutterschutz oder Elternzeit in Anspruch nehmen, wie im taz-Artikel kritisiert wird. So musste beispielweise Westwing-Gründerin Delia Lachance aus diesem Grund von ihrem Amt als Vorstandsmitglied zurücktreten. Weiter prangert der Artikel an, dass in der Folge häufig die Karriere leidet. Längerfristige Abwesenheit zwinge Vorstandsmitglieder zur Niederlegung ihres Mandats. Wird im Amt verblieben, bestehen auch die Mandatspflichten weiter – inklusive des Haftungsrisikos. Auch männliche Vorstandsmitglieder seien davon betroffen.

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