Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Familienrechtliche Presseschau November 2020

- Redaktionsmeldungen

Sorge- und Umgangsrecht, Leihmutterschaft, Transsexuellengesetz

Die FamRZ verfolgt für Sie die Berichterstattung in den Medien zu aktuellen familienrechtlichen Themen. Einmal monatlich veröffentlichen wir auf famrz.de einen Überblick über die interessantesten Artikel – zum Weiterlesen, Diskutieren oder Wundern.

Diskussion um ein neues Sorge- und Umgangsrecht

Deutschlandfunk | Katrin Sanders

Im Deutschlandfunk-Beitrag wird die geplante Teilreform des Sorge- und Umgangsrechts diskutiert. Eine Reform sei überfällig, betont Eva Becker, Fachanwältin für Familienrecht und Expertin in der Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht“ des BMJV. Angesichts der geplanten Teilreform zeigt sie sich enttäuscht: „Wir hätten uns halt gewünscht, dass es wirklich eine umfassende Reform gibt.“ Die Arbeitsgruppe habe zu den verschiedensten wichtigen Themen Ergebnisse gezeigt. „Und da finde ich es schwierig 2020 zu sagen, wir schaffen den großen Wurf im Familienrecht bei den Reformen leider nicht, aus zeitlichen Gründen“, so Becker weiter. Bundesjustizministerin Lambrecht erklärt dagegen, dass noch zu viele Fragen rund um das komplizierte Familienrecht offen seien. Deshalb sei eine umfassende Reform in der verbleibenden Zeit dieser Legislaturperiode nicht zu schaffen.

Warum Kinderrechte ins Grundgesetz gehören

BR24 | Joana Ortmann im Gespräch mit Jörg Maywald

Kinderrechtler Jörg Maywald betont im BR24-Interview, dass die Interessen von Kindern insbesondere auch in Corona-Zeiten respektiert werden müssen. Wichtig wäre, Kinder nach ihrer Meinung zu fragen, ihnen zuzuhören – und Kinderrechte ins Grundgesetz zu schreiben, so Maywald. Er erklärt, wie junge Menschen die Corona-Pandemie erleben, wie sie damit umgehen und in welchen Bereichen sie sich im Stich gelassen fühlen. Weiter berichtet Maywald, dass der UN-Kinderrechtsausschuss die Bundesregierung mehrfach aufgefordert habe, Kinderrechte verfassungsrechtlich zu verankern. Dies sei ganz klar Teil des Koalitionsvertrags. „[I]ch hoffe sehr, dass die Politik die wenigen Monate, die nun noch verbleiben, bis der Wahlkampf im Frühjahr nächsten Jahres beginnen wird, nutzt, um dieses Versprechen […] umzusetzen.“

Warum schwule Paare keine Leihmutter engagieren dürfen

MDR AKTUELL | Immo Hesse

Im MDR-Artikel wird aufgezeigt, inwiefern schwule Paare mit Kinderwunsch nicht nur vor einer biologischen, sondern auch vor einer gesetzlichen Hürde stehen. Lesbische Paare können sich ihren Kinderwunsch über eine Spermaspende erfüllen – eine Möglichkeit, die Schwulen fehlt. Denn die Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Katja Keul, Rechtsexpertin der Grünen, betont: „Die Leihmutterschaft ist aus guten Gründen [...] verboten, weil das Kindeswohl im Vordergrund stehen muss.“ Sie hält es nicht für vertretbar, wenn man Verträge schließe, bei denen von vornherein über die Abgabe des Kindes nach der Geburt verbindlich verhandelt werde. CDU, SPD und Linke sehen das genauso, lediglich die FDP plant, einen völlig neuen Rechtsrahmen zu schaffen. Laut Gesundheitsexpertin der FDP Katrin Helling-Plahr würde sich die Partei bei einer Regierungsbeteiligung dafür einsetzen, „dass wir die altruistische Leihmutterschaft in Deutschland unter strengen Auflagen ermöglichen“.

„Zeit ist reif, das Transsexuellengesetz abzuwickeln“

Der Tagesspiegel | Inga Barthels

FDP und Grüne fordern, das von ihnen als veraltet und diskriminierend betrachtete Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 mit einem Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Ihre Vorschläge, wie die Abschaffung der Gutachtenpflicht für die rechtliche Anerkennung der geschlechtlichen Identität, waren Anfang November Thema im Innenausschuss. Die geladenen Experten standen den Gesetzesentwürfen überwiegend positiv gegenüber. So nannte Ulrike Lembke, Professorin für Öffentliches Recht an der HU Berlin, das TSG eine „Regelungsruine“ und eine „Schande für den Rechtsstaat“. Aus der Entscheidung des BVerfG zur dritten Geschlechtsoption 2017 ergebe sich ein klarer Auftrag, wie die rechtliche Anerkennung von Geschlecht zu erfolgen habe, so Lembke. Juristin Prof. Dr. Anna Katharina Mangold pflichtet ihr bei: „Die Entwürfe nehmen die Autonomie der Einzelnen ernst und ersparen ihnen einen mühsamen Weg durch die Instanzen.“ Doch auch Kritik an den Vorschlägen wird im Tagesspiegel-Beitrag beleuchtet.

Pflegekinder mit Behinderung: Ungleichbehandlung per Gesetz

Deutschlandfunk | Anne Quirin

Seit Jahren kritisieren Experten und Betroffene, dass Kinder mit Beeinträchtigung bei der Suche nach einer Pflegefamilie anders behandelt werden. Sie fordern eine inklusive Lösung. So erklärt Dirk Schäfer, Leiter des privaten Perspektive Instituts in Bonn, dass bei aller Besonderheit nicht außer Acht gelassen werden solle, dass die Grundbedürfnisse aller Kinder und Jugendlichen, egal ob behindert oder nicht, gleich sind. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat nun einen Entwurf für ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vorgelegt, wobei die ‚inklusive Lösung‘ ab 2028 erklärtes Ziel ist. Der Entwurf sieht vor, dass in den kommenden sieben Jahren die Leistungen der Eingliederungshilfe schrittweise in die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe übergehen sollen. Im Deutschlandfunk-Beitrag melden sich kritische Stimmen sowie Befürworter des Vorhabens zu Wort.

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