Scheinehen, Umgangsrecht, Situation in Jugendämtern, geschlechtliche Identität
Die FamRZ verfolgt für Sie die Berichterstattung in den Medien zu aktuellen familienrechtlichen Themen. Einmal monatlich veröffentlichen wir auf famrz.de einen Überblick über die interessantesten Artikel – zum Weiterlesen, Diskutieren oder Wundern.
Heiraten kann keine Sünde sein
freitag.de | Rebekka Gottl
Binationale Paare stehen in Deutschland häufig unter dem Verdacht, Scheinehen einzugehen. Der Artikel beleuchtet den Alltag solcher heiratswilliger Paare, die oft Angst haben, Fehler zu machen, und lässt deren Anwälte zu Wort kommen. Rechtsanwältin für Migrations- und Familienrecht Barbara Wessel ist der Auffassung, dass das Kammergericht, das mit der Sichtung und Prüfung der Akten solcher Paare betraut ist, "in Berlin jahrelang eine der xenophobsten Stellen [war], die es gab“.
Kampf ums Kind
faz.net | Christoph Schäfer
Das Wechselmodell ist noch immer eher die Ausnahme. Im Großteil der Fälle erzieht nach der Scheidung die Mutter die Kinder und der Vater zahlt dafür. Obwohl die Düsseldorfer Tabelle die Unterhaltszahlungen genau regelt, klaffen Rechtsanspruch und Wirklichkeit bisweilen weit auseinander. Etwa die Hälfte der Alleinerziehenden erhält keinen einzigen Cent von ihrem Expartner. Der FAZ-Artikel stellt aber auch dar, wie das Umgangsrecht als Waffe benutzt wird, um den Expartner zu erpressen.
Wenn Eltern ihre Kinder misshandeln
tagesschau.de | Petra Boberg und Frederik von Castell
Kürzlich erschien eine Studie mit dem Titel „Berufliche Realität im Jugendamt: der ASD in strukturellen Zwängen“ im Verlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.. Diese belegt, dass ASD-Fachkräften oftmals essenzielle Bedingungen für eine professionelle sozialpädagogische Arbeit fehlen. Der Artikel von tagesschau.de widmet sich den Ergebnissen der Studie und zeigt die Konsequenzen: Sozialarbeiter in deutschen Jugendämtern können Kinder und Familien oft nicht so helfen, wie es nötig wäre.
Sexuelle und geschlechtliche Identität müssen ins Grundgesetz
mannschaft.com | Dirk Behrendt
Anfang April hat der Berliner Senat auf Vorlage des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen) eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes beschlossen (Bundesrat-Drucksache 225/18): Die geschlechtliche und sexuelle Identität soll in den Schutzbereich des Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz aufgenommen werden. In einem Gastbeitrag für das Magazin "Mannschaft" erklärt Behrendt, warum diese Änderung notwendig ist.