Adoptionsrecht, Wechselmodell als Regelfall, Erbrecht in Tunesien
Die FamRZ verfolgt für Sie die Berichterstattung in den Medien zu aktuellen familienrechtlichen Themen. Einmal monatlich veröffentlichen wir auf famrz.de einen Überblick über die interessantesten Artikel – zum Weiterlesen, Diskutieren oder Wundern.
Offenbarungseid der Politik: Parteien stellen sich gegen das Kindeswohl
Finanzen.net | Johannes Fels
Auf der Tagesordnung der letzten Bundestagssitzung stand auch ein Antrag der FDP zur Festschreibung des Wechselmodells als Regelfall. Finanzen.net lässt dazu Johannes Fels zu Wort kommen, einen geschiedenen Vater, der der Meinung ist, dass bei der derzeitigen Rechtslage Trennungsväter nie einen gleichberechtigten Anteil an der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder bekommen können. In seinem Kommentar fragt er: „Verkehrte Welt? Die FDP übernimmt soziale Verantwortung und die anderen Parteien halten an alten Zöpfen fest.“
Wenn Kinder halbe-halbe machen
Deutschlandfunk | Peggy Fiebig
Neutraler beschäftigt sich der Deutschlandfunk mit der Debatte um das Wechselmodell und den Anträgen von FDP und Linke. Unter anderem kommt Familienrichterin Christiane Abel zu Wort. Sie meint: "Die Diskussion über das Wechselmodell hat bei den Gerichten seit 2015 stark zugenommen. Allerdings ist es nach wie vor nicht der Regelfall, sondern es sind Einzelfälle, der von einem Elternteil ins Spiel gebracht wird.“
Auf dem Weg in die Adoptionsgesellschaft
NDR | Claus Leggewie
Claus Leggewie nimmt in seinem Artikel für NDR.de die Debatte um das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare in den Blick. Er schreibt u.a., dass das Recht, speziell das Familienrecht, von den Gegnern „als Abwehr-Bastion gegen die gesellschaftliche Entwicklung in Anschlag gebracht“ wird. Ein Gutes habe aber die ganze Diskussion: „Dass wir uns nämlich über die wahren Stärken des Familienverbundes verständigen.“
Wo Männer doppelt so gleich wie Frauen sind
Neue Zürcher Zeitung | Sarah Mersch
Tunesien gilt in Sachen Frauenrechte eigentlich als ein Vorreiter in der arabischen Welt. Vom Erbrecht werden die Geschlechter allerdings noch höchst ungleich behandelt. „Denn wie in den meisten islamisch geprägten Staaten richtet sich auch in Tunesien das Erbrecht im Wesentlichen nach dem Koran“, schreibt Sarah Mersch. „Und das bedeutet: Den Frauen steht nur die Hälfte des Erbes ihres männlichen Gegenparts gleichen Ranges zu.“ Doch die Stimmen für Gleichberechtigung werden derzeit immer lauter.