Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Familienrechtliche Presseschau Juni 2018

- Redaktionsmeldungen

Parental-Control-Apps, Kita-Krise, Kindschaftsrecht

Die FamRZ verfolgt für Sie die Berichterstattung in den Medien zu aktuellen familienrechtlichen Themen. Einmal monatlich veröffentlichen wir auf famrz.de einen Überblick über die interessantesten Artikel – zum Weiterlesen, Diskutieren oder Wundern.

Wer schaut nach mir?

faz.net | Adrian Lobe

Die FAZ berichtet über Apps, mit denen sich Kinder rund um die Uhr überwachen lassen. Besorgte Eltern könnten damit Anrufe verwalten, Textmitteilungen protokollieren, E-Mails abrufen oder die Internetnutzung „beaufsichtigen“ - wobei der Begriff der Beaufsichtigung hier, so Lobe in seinem Text, "fast schon ein Euphemismus für eine missbräuchliche Überwachung ist". Auch Isabell Götz schreibt in ihrem Artikel "Digital Natives im Familienrecht" in FamRZ 2017, 1725 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris) zu diesem Thema: "Parental-Control-Apps zur Überwachung des Nutzungsverhaltens des Kindes und seiner Kommunikation unmittelbar über das elterliche Smartphone sind gemessen an § 1626 II BGB kritisch zu sehen, insbesondere wenn dem Kind die Verwendung nicht offengelegt wird."

Wir müssen draußen bleiben

SPON | Kristin Haug

In Deutschland fehlen laut Experten 300.000 Kitaplätze. Immer mehr Eltern klagen die Plätze nun ein (s. auch hier und hier). 2017 gingen etwa 400 Klagen ein, in diesem Jahr sind es bereits um die hundert, so der Artikel, der die Lage verzweifelter Eltern portraitiert. "Weil immer mehr Menschen klagen, entsteht bei der Platzvergabe allerdings ein System der Ungleichheit", sagt Victoria Jankowicz von der Leipziger Kitainitiative. "Es klagen ja nicht unbedingt Hartz-IV-Empfänger oder Flüchtlinge, weil sie eine höhere Hemmschwelle oder sogar Angst vor Gerichtsprozessen haben. Es klagen eher die Akademiker."

Anwälte fordern flexibleres Kindschaftsrecht

welt.de | Sabine Menkens

Der Artikel befasst sich mit einem Reformvorschlag für das Kindschaftsrecht, an dem derzeit der Gesetzgebungsausschuss Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins arbeitet. Damit will sich der Gesetzgebungsausschuss aktiv in die im Justizministerium laufende Diskussion um Neuregelungen einbringen. Die Anwälte schlagen vor, neben dem klassischen Residenzmodell und dem Wechselmodell eine dritte Betreuungsform vorzusehen: die alternierende Betreuung.

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