Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Familienrechtliche Presseschau August 2020

- Redaktionsmeldungen

Sorgerechtsreform, Expertise von Familienrichtern, häusliche Gewalt

Die FamRZ verfolgt für Sie die Berichterstattung in den Medien zu aktuellen familienrechtlichen Themen. Einmal monatlich veröffentlichen wir auf famrz.de einen Überblick über die interessantesten Artikel – zum Weiterlesen, Diskutieren oder Wundern.

Nur wenn die Mutter will

Süddeutsche Zeitung | Wolfgang Janisch

Der Süddeutsche-Artikel beschäftigt sich mit der geplanten Reform zum Sorge- und Umgangsrecht (vgl. FamRZ-Newsletter 16). Dabei wird kritisiert, dass unverheiratete Väter weiter benachteiligt werden. Ein automatisches Sorgerecht für beide Elternteile ist für nichteheliche Gemeinschaften nicht vorgesehen, obwohl dies von der Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht“ ausdrücklich empfohlen wurde. FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr kritisiert Bundesjustizministerin Lambrecht und die Pläne zur Reform scharf: „Sie schlägt sich auf die Seite von Frauenrechtsaktivisten und vergisst dabei die Kinder.“

Kritik an Expertise von Familienrichtern

MDR AKTUELL | Marc Zimmer

Die Qualifikation von Familienrichtern stand in den letzten Jahren immer wieder in der Kritik, von verschiedenen Seiten wurde eine Fortbildungspflicht gefordert. Im MDR-Artikel kommen diesbezüglich Familienrichter Markus Niester und Vorsitzender des Sächsischen Richtervereins Reinhard Schade zu Wort. Niester erklärt, die Kritik einer fehlenden Expertise überrasche ihn. Die meisten seiner Kolleginnen und Kollegen hätten jahrelange Erfahrung auf ihrem Gebiet. Er betont: „Das ist eine sehr aufwändige Einarbeitung, die man dann eigenverantwortlich machen muss.“ Schade kritisiert dagegen, dass die Fortbildungen in den vergangenen Jahren immer kürzer wurden. Er fordert daher, das Fortbildungsangebot auszubauen und Zeit für Weiterbildung bei der Personalplanung zu berücksichtigen.

Seit zehn Jahren haben Väter mehr Rechte

BR24 | Gabriele Knetsch

Vor zehn Jahren – am 3.8.2010 – erklärte das BVerfG die gesetzliche Regelung zum Sorgerecht bei unverheirateten Paaren für ungültig. Vor diesem Urteil fiel das Sorgerecht automatisch an die Mutter, seither können auch ledige Väter das Sorgerecht standardmäßig bekommen. Familienrichterin Ulrike Sachenbacher erklärt dazu: „Wenn man sieht, man hat einen Vater, der sich einbringen will und der nur geblockt wird – dann haben […] Jugendamt, Verfahrensbeistand und Gerichte ein hochwertiges Interesse daran, den Vater ins Familiensystem zu holen.“ Dies ist allerdings in der Praxis nicht immer so einfach, wie im Artikel aufgezeigt wird. Rechtsanwältin Michaela Braun erklärt, dass es besonders schwierig werde, wenn die Kommunikation zwischen Vater und Mutter nicht funktioniert.

Zu wenig Personal, zu große Gruppen

Tagesschau.de | Newsarchiv

Der Artikel stellt die Ergebnisse des „Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann-Stiftung vor. Demnach gibt es trotz des Ausbaus von Kita-Plätzen und Investitionen immer noch zu wenige Erzieher in teilweise zu großen Gruppen. Bundesfamilienministerin Giffey weist die Kritik zurück: „Es ist nicht richtig, derart gravierende Zweifel an einer kindgerechten Betreuung in den Kitas zu säen.“ Sie betont, dass sich die „hervorragende und kindgerechte Arbeit“ in den Kitas nicht nur am Betreuungsschlüssel festmachen lasse.

Frauen suchen öfter Hilfe

taz | Franziska Schindler

Seit Beginn der Corona-Pandemie wenden sich deutlich mehr von Gewalt betroffene Frauen an das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“. Seit Mitte Mai verzeichnet die Hotline über tausend Beratungen pro Woche, die Dunkelziffer der Betroffenen liegt vermutlich deutlich höher. Im Artikel wird allerdings dargelegt, dass es den Frauenhäusern derzeit an Kapazitäten fehle. FDP-Politikerin Katja Suding fordert deshalb, die Frauenhilfe in Deutschland krisenfest aufzustellen. „Konkret wollen wir, dass die Kapazitäten von Frauenhausplätzen schnellstmöglich erhöht und in einem länderübergreifenden Online-Register erfasst werden“, so Suding. Wichtig sei auch, dass ausreichend barrierefreie Plätze für Frauen mit Behinderung und Frauen mit Kindern zur Verfügung stehen.

Selbstbestimmung bis in den Tod

Deutschlandfunk | Doris Arp

Das Urteil vom 26.2.2020 des BVerfG zur Sterbehilfe wird im Deutschlandfunk-Beitrag als folgenreicher Paradigmenwechsel bezeichnet. Philosophen, Theologen und Palliativmediziner haben darauf eine ganz eigene Sicht, die im Artikel jeweils beleuchtet und diskutiert wird. So erklärt Palliativmediziner Lukas Radbruch beispielsweise: „Wie weitreichend und was das auch für eine Aussage für unsere Gesellschaft ausmacht, finde ich immer noch ein bisschen erschreckend.“ Professor für Philosophie Volker Gerhardt betont dagegen: „Mich hat weniger die Weite des Urteils überrascht, als mich die Entschiedenheit gefreut hat, mit der auf diesem Prinzip der Selbstbestimmung insistiert worden ist.“

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