Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Familienrechtliche Presseschau August 2018

- Redaktionsmeldungen

Drittes Geschlecht, Unterhalt, Entmündigung, Kinderehen

Die FamRZ verfolgt für Sie die Berichterstattung in den Medien zu aktuellen familienrechtlichen Themen. Einmal monatlich veröffentlichen wir auf famrz.de einen Überblick über die interessantesten Artikel – zum Weiterlesen, Diskutieren oder Wundern.

Kleinmütig: Das Gesetz für Intersexuelle ist eine Minimallösung

Süddeutsche.de | Kia Vahland

Das Bundeskabinett hat am 15.8.2018 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenstandsgesetzes beschlossen. Für Kia Vahland eine Minimallösung: "Konsequent wäre es, in amtlichen Urkunden auf Geschlechtszuweisungen zu verzichten, sodass niemand mehr sich entscheiden muss, welche der drei Schubladen am ehesten passen könnte. "

Rentner lustig entmündigt

taz.de | Jean-Philipp Baeck

Zwei Senioren verlassen ihr Altersheim, um das Musikfestival Wacken in Schleswig-Holstein zu besuchen. Die Polizei eskortiert die Ausflügler zurück in das Pflegeheim. Dieser Sachverhalt war im August zahlreichen Medien eine Meldung wert. Die taz kritisiert, dass die Sprache der Berichte durchgehend signalisiert habe, dass man die alten Menschen nicht ernst nehmen müsse. Hingegen hätte keiner der Artikel hinterfragt, "ob die Senioren, die anscheinend immerhin 'widerwillig' waren, eigentlich von der Polizei zur Rückfahrt gezwungen wurden – und wenn, mit welchem Recht." Zu Wort kommt im Artikel u.a. Peter Winterstein, Vizepräsident des OLG Rostock a. D. und Vorsitzender des „Betreuungsgerichtstages“.

"Ich hoffe, meine Eltern sterben bald."

Spiegel.de | Maren Jensen

Im August berichtete das Bundeskabinett über die Auswirkungen des Ausbaus des Unterhaltsvorschussgesetzes: Mehr als 300.000 zusätzliche Kinder erhalten seit der Reform die Beihilfe. Der Artikel von SPON macht deutlich, was die Konsequenzen nicht zahlender Eltern sind. Vier Scheidungskinder erzählen darin, wie es ist, die eigenen Eltern zu verklagen.

Es gibt kaum Kinderehen in Bayern

Süddeutsche.de | Johann Osel

Ende Juli 2017 trat das "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen" in Kraft. Seitdem gingen bundesweit 250 Verdachtsmeldungen an die Behörden, so heißt es im SZ-Artikel von Johann Osel, in dem der Stand für Bayern zusammengefasst wird. Die Bundesregierung ließ im Juli verlauten, dass sie in der Umsetzung des Gesetzes keine Defizite sehe. Die Organisation "Terre Des Femmes", die sich für die Novelle stark gemacht hatte, sieht das anders: Das Gesetz werde nicht einheitlich umgesetzt in Deutschland, "teilweise nur schleppend".

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