Vaterschaftsanfechtung, unrechtmäßige Inobhutnahme, Elterngeld, Kindergrundsicherung
Die FamRZ verfolgt für Sie die Berichterstattung in den Medien zu aktuellen familienrechtlichen Themen. Einmal monatlich veröffentlichen wir auf famrz.de einen Überblick über die interessantesten Artikel – zum Weiterlesen, Diskutieren oder Wundern.
BVerfG-Entscheidung zur Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die gesetzliche Regelung über das Recht des leiblichen Vaters, die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für sein Kind anzufechten, mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. befindet in der NZZ, dass dies "ein guter Tag für Väter" sei und das BVerfG "die Macht der Mütter" beschneide. Auch Heinrich Wefing ist in der ZEIT optimistisch: Das Urteil öffne "nun einen Spalt weit die Tür zu einer Konstellation, in der ein Kind neben der Mutter womöglich zwei Väter haben könnte, den leiblichen und den juristischen." Wolfgang Janisch ordnet die Entscheidung für die SZ ein und im F.A.Z. Einspruch Podcast kam in der Folge zur Entscheidung FamRZ-Herausgeber Tobias Helms zu Wort.
„Ich wollte immer nur mein Kind schützen“
Süddeutsche Zeitung | Elisa Britzelmeier
Warum könnte das neue Elterngeld Frauen benachteiligen?
Handelsblatt | Sven Prange
Alternatividee zur Kindergrundsicherung
Tagesspiegel | Karin Christmann
Zum Projekt der Einführung einer Kindergrundsicherung wurde ein viel gescholtener Gesetzentwurf vorgelegt. Für „politisch nicht einigungsfähig“ hält diesen auch der Juristinnenbund – und macht nun eigene Vorschläge, was die Politik für arme Kinder tun sollte.
Das Recht auf Abtreibung war schon immer ein fauler Kompromiss
der Freitag | Ulrike Baureithel
Eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat kürzlich offiziell ihre Ergebnisse vorgestellt. Ein Teil der Kommission befasste sich mit der Streichung des Abtreibungsparagrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch. Ulrike Baureithel findet , dass die Kommissionsvorschläge in die richtige Richtung weisen. Die Politik habe sich lange genug hinter den Bundesverfassungsgericht-Entscheidungen von 1973 und 1994 verschanzt.
Wrong couple get divorced after solicitor ‘clicks wrong button’
The Guardian
Kein Aprilscherz: In London reichte eine Anwaltskanzlei versehentlich für das falsche Paar den Scheidungsantrag ein. Ein Mitarbeiter hatte sich im Dropdown-Menü der elektronischen Akte "verklickt" mit der Folge, dass die Ehe innerhalb von 20 Minuten geschieden wurde. Laut der zuständigen Richterin könne die endgültige Entscheidung nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Das Gegenstück dazu in der Bild-Zeitung: Als ein deutsches Paar heiraten will und die dafür notwendigen Auszüge aus dem Geburtsregister anfordert, stellt sich heraus, dass der potenzielle Ehemann bereits verheiratet ist und ein Kind hat. Auch hier lag ein Fehler vor: Das Standesamt war "auf einer Seite verrutscht".