Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Familienrechtliche Presseschau April 2021

- Redaktionsmeldungen

Urteile zur Maskenpflicht, Wechselmodell, Kinderrechte, Sterbehilfe

Die FamRZ verfolgt für Sie die Berichterstattung in den Medien zu aktuellen familienrechtlichen Themen. Einmal monatlich veröffentlichen wir auf famrz.de einen Überblick über die interessantesten Artikel – zum Weiterlesen, Diskutieren oder Wundern.

Urteile zur Maskenpflicht an Schulen

Zahlreiche (häufig auf Mustern im Internet beruhende) Anträge von Eltern gegen die von den Ländern bzw. Landkreisen getroffenen Regelungen dazu, unter welchen Bedingungen Schulkinder am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen, beschäftigten in den letzten Wochen die Gerichte. Besonders ein Beschluss des Amtsgerichts Weimar sowie ein weiterer Beschluss des Amtsgerichts Weilheim sorgten darunter für Aufsehen. Ein Tagesschau-Artikel von Christoph Kehlbach und Holger Schmidt rollt auf, was in Weimar und Weilheim eigentlich passiert ist – und worüber "Querdenker jubelten und Juristen fassungslos" seien.

Die LTO befragte für einen Artikel zu dem Fall mehrere Verfassungs- und Verwaltungsrechtler: Diesen zufolge dürfe ein Familienrichter "durchaus" eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit einer Allgemeinverfügung treffen. Weiter zurück geht ein Bericht in der FAZ: Corinna Budras schildert darin, wie findige Anwälte im "Geschäft mit den Maskenmuffeln" eine Goldgrube entdeckt haben: "Für 300 Euro, so tönt ein Anwalt auf Facebook, bringe man die Masken- und Testpflicht in der Schule zu Fall." Neuesten Berichten zufolge wird gegen den Weimarer Richter inzwischen wegen Rechtsbeugung ermittelt.

Trennungskinder brauchen beide Elternteile

WELT |

Seit der vielbeachteten Entscheidung des BGH, dass das Wechselmodell unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann, wird die Einführung dieses Betreuungsmodells als Regelfall diskutiert. Die Befürworter argumentieren, dass diese Lösung dem Kindeswohl besser Rechnung trage. In einem Gastkommentar in der WELT schreibt die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr: Zur Wahrheit gehöre, "dass sich Eltern noch immer bei ihren individuellen Vereinbarungen von dem antiquierten Bild der Nachtrennungsnormalität leiten lassen, auf dem unsere familienrechtlichen Normen basieren." Dem Thema Wechselmodell widmet sich auch der nächste FamRZ-Newsletter, der eine neue Studie dazu vorstellt (FamRZ-Newsletter abonnieren).

Kinderrechte im Grundgesetz: Hört! Uns! Zu!

Zeit Online | Jeannette Otto

Die Debatte über Kinderrechte im Grundgesetz wird weitergeführt. Im ZEIT-Artikel kommt u.a. der Frankfurter Familien- und Sozialrechtler Ludwig Salgo zu Wort. Obwohl dieser einen Eingriff ins Grundgesetz lange für unnötig hielt, findet er inzwischen: "Die Missachtung von Kinderrechten in Deutschland ist inzwischen so offensichtlich, die kann keiner mehr vom Tisch wischen."

SZ plus | Heribert Prantl

Patchworkfamilien sind normal, Regenbogenfamilien sind normal. Heribert Prantl stellt in der SZ die Frage: Welche Eltern braucht der Mensch? Das Recht müsse für stabile Zustände sorgen.

FAZ.net | Uwe Volkmann

Vor gut einem Jahr hat das BVerfG den § 217 StGB für nichtig erklärt. Auch jetzt noch wirke das Urteil, so der deutsche Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer Uwe Volkmann in der FAZ, als "Stachel und Irritation". Letztere resultiere vordergründig aus dem Inhalt der Entscheidung, mit der das Gericht zugleich das Tor zur in Deutschland lange illegalisierten aktiven Sterbehilfe weit aufgestoßen habe; "bis heute hat man sich ja nicht darauf verständigen können, wie man hier künftig die notwendigen Begrenzungen einzieht und welche dies sein müssten."

ARD-Sonntagskrimi Der Schwarzwald-»Tatort« im Schnellcheck

Spiegel Online | Christian Buß

Die Tatort-Folge vom 18.4. trägt den Titel "Was wir erben" und wägt die Vor- und Nachteile des deutschen Erbrechts ab. Der Spiegel fasst den Plot zusammen: "Kurz nachdem die Patriarchin eines Schwarzwälder Schokokirschen-Imperiums ihrer Familie bekannt gegeben hat, dass sie ihre Gesellschafterin geheiratet habe und diese nun im Testament bedacht werde, stürzt sie die Treppe runter und verstirbt später im Krankenhaus." Die Folge können Sie noch kostenlos in der ARD-Mediathek "nach"schauen.

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