Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Familienrechtliche Beiträge in der IPRax 3/2023

- Redaktionsmeldungen

Neues Heft vom 1.5.2023

Am 1.3.2023 erscheint die neue IPRax – Zeitschrift für die Praxis des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts. Ausgabe 3/2023 enthält auch interessante Artikel zum internationalen Familienrecht. Wir haben einige davon für Sie kurz zusammengefasst:

 

Überlegungen zu einer Reform des (deutschen) internationalen Namensrechts

Das deutsche internationale Privatrecht schenkt dem Namen einer Person viel (wahrscheinlich zu viel) Aufmerksamkeit, so Anatol Dutta in seinem Beitrag in der IPRax. Auf Grundlage früherer Überlegungen für einen europäischen Rechtsakt zum internationalen Namensrecht und unter Berücksichtigung der aktuellen namensrechtspolitischen Diskussion in Deutschland spricht sich der Beitrag jedenfalls für eine einseitige Reform des deutschen Namenskollisionsrechts aus, vor allem für einen Wechsel vom Staatsangehörigkeits- zum Aufenthaltsprinzip und für eine Neukonzeption der Rechtswahlfreiheit.

 

Co-Elternschaft im IPR

Das deutsche Sachrecht kennt keine abstammungsrechtliche Begründung der gemeinsamen rechtlichen Elternschaft von zwei Frauen oder zwei Männern. Demgegenüber eröffnet das Deutsche Internationale Privat- und Verfahrensrecht relativ großzügig über die Mehrfachanknüpfung des Art. 19 Abs. 1 EGBGB sowie die Anerkennung ausländischer Gerichts- oder Behördenentscheidungen die Möglichkeit einer Co-Elternschaft. In jüngster Zeit wird darüber hinaus im Gefolge der Pancharevo-Entscheidung des EuGH auch über ein europaweites abstammungsrechtliches Anerkennungsprinzip diskutiert. Der Beitrag von Tobias Helms beschäftigt sich daher mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen es aus Sicht des deutschen Internationalen Privatrechts zur Etablierung einer Co-Elternschaft kommen kann (s. auch: FamRZ-Podcast, Folge 13: Das Internationale Abstammungsrecht)

 

(Unechte) Vaterschaftskonkurrenzen im Internationalen Privatrecht

Immer wieder sind deutsche Gerichte mit Fällen konfrontiert, in denen infolge der alternativen Anknüpfungen in Art. 19 Abs. 1 EGBGB mehrere Rechtsordnungen auf die Abstammung eines Kindes anwendbar sind. Dies kann dazu führen, dass dem Kind unterschiedliche Väter zugewiesen werden. Der BGH hatte bereits mehrfach Gelegenheit, zu solchen Vaterschaftskonkurrenzen Stellung zu nehmen und Grundstrukturen zu entwickeln.

Die im Artikel von Claudia Mayer besprochene BGH-Entscheidung betreffend eine nachgeburtliche Vaterschaftsanerkennung, die mit einer Vaterschaftsvermutung zusammentrifft, reiht sich nahtlos in die vorhandene Rechtsprechungslinie ein. Sie wirft aber am Rande die interessante Frage auf, wo Neugeborene im Zeitpunkt der Geburt ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Das OLG Brandenburg (FamRZ 2022, 870 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}) musste dagegen die schwierigere Konstellation klären, ob eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung gegenüber einer aus ausländischem Recht resultierenden Abstammungsvermutung Vorrang haben kann, obwohl beide gleichzeitig mit der Geburt wirksam werden.

 

Zur Anerkennung von außergerichtlichen Ehescheidungen

Die Anerkennung außergerichtlicher Ehescheidungen ist seit der Einführung der Ehescheidung vor dem Standesbeamten in Italien ein aktuelles Thema. In Deutschland war die Frage, ob solche Scheidungen anerkannt werden können, von Anfang an umstritten. In der im Artikel von Dieter Henrich besprochenen Entscheidung des OLG Braunschweig (FamRZ 2023, 349 {FamRZ-digital | FamRZ bei juris}) geht es um die Anerkennung einer iranischen Entscheidung, die zwar islamischer Tradition entsprechend von einem Ehegatten ausgesprochen wird, aber nur ausgesprochen werden kann, wenn zuvor ein Gericht die Unmöglichkeit einer Versöhnung festgestellt hat. Dieser gerichtlichen Feststellung hat das Gericht konstitutive Bedeutung beigemessen und darum die Voraussetzungen einer Anerkennung als gegeben erachtet.

 

IPRax erfasst das gesamte Privat- und Verfahrensrecht

Diese und weitere Artikel finden Sie in der neuen IPRax, die wie die FamRZ zweimonatlich im Verlag Ernst und Werner Gieseking erscheint. Sie informiert über alle wesentlichen Entwicklungen im Bereich des grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs. Die Zeitschrift erfasst das gesamte Privat- und Verfahrensrecht. In den letzten Jahren hat sie einen Schwerpunkt im Bereich des Vertrags-, Vermögens-, Wirtschafts- und Verfahrensrechts einschließlich des internationalen Schiedsrechts herausgebildet. Sie ist aber zugleich auch weiterhin dem internationalen Familien- und Erbrecht verpflichtet.

Abhandlungen geben einen systematischen Überblick über

  • Rechtsgebiete,
  • Rechtsprechungsrichtlinien,
  • neue Staatsverträge,
  • europäische Verordnungen,
  • nationale Gesetze

oder sie widmen sich einzelnen Rechtsfragen vertieft. Im Rechtsprechungsteil werden alle einschlägigen Entscheidungen des EuGH und des BGH sowie wichtige der unterinstanzlichen Gerichte abgedruckt. Die dazugehörigen Entscheidungsrezensionen verhelfen zu einem besseren Verständnis. Wichtige und schwer zugängliche Normtexte wie etwa ausländische IPR-Gesetze werden als Materialien, regelmäßig in deutscher Übersetzung, veröffentlicht.

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