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Familienrecht im Staatsexamen gestrichen – Ein Corona-Opfer

- Redaktionsmeldungen

Prüfungsstoff für Zweite Juristische Staatsprüfung reduziert

Vom Abitur bis zu den Staatsexamina – Die Corona-Pandemie bringt auch die Prüfungsplanungen durcheinander. Zu einem besonders radikalen Schritt hat sich kürzlich das Bayerische Landesjustizprüfungsamt entschieden. Im Zweiten Staatsexamen wird – neben dem Wasserrecht! – das Familienrecht so gut wie überhaupt nicht mehr geprüft. Dies soll nicht nur im laufenden Termin so gehandhabt werden, sondern auch darüber hinaus. Wie sich aus einem Schreiben des Prüfungsamts ergibt, wird es ab dem Prüfungstermin 2020/1 keine „klassische Familienrechtsklausur“ mehr geben.

Dass die Corona-Pandemie nun auch die familienrechtliche Ausbildung der künftigen Volljuristen trifft, ist zu bedauern, zumal in der Praxis oftmals unzureichende Kenntnisse in diesem wichtigen Rechtsgebiet beklagt werden. Bereits vor einigen Jahren hatte sich die Wissenschaftliche Vereinigung für Familienrecht gegen eine Streichung des Familienrechts aus dem Prüfungsgegenständen der juristischen Staatsexamina ausgesprochen.

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