Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Familienrecht im Koalitionsvertrag

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Kinderrechte ins Grundgesetz – begonnene Gesetzgebungsprojekte fortführen

Am 7.2.2018 schlossen die Parteien CDU/CSU und SPD ihre Koalitionsgespräche ab und gaben den daraus hervorgegangenen Koalitionsvertrag bekannt. Er trägt den Titel „Ein neuer Aufbruch für Europa, Eine neue Dynamik für Deutschland, Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“ und beschäftigt sich naturgemäß auch mit Familie und Familienrecht. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Fakten zu diesen Bereichen für Sie zusammen.

 

Kindergeld und Kinderzuschlag

Der familienrechtlich relevante Teil des Koalitionsvertrags (ab S. 19) startet mit einer konkreten Entscheidung in Sachen Kindergeld: Dieses soll in dieser Legislaturperiode weiter erhöht werden – und zwar um insgesamt 25 Euro pro Monat. Weiterhin plant die Bundesregierung, auch den Kinderzuschlag anzuheben. Kinderzuschlag, Wohngeld, Kinderunterhalt und/oder Unterhaltsvorschuss sollen darüber hinaus besser aufeinander abgestimmt werden.

 

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Um Familie und Beruf besser vereinbar zu machen, möchte man einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung im Grundschulalter schaffen (S. 20). Erwerbstätige Eltern und Alleinerziehende sollen Zuschüsse für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen erhalten (S. 25).

 

Kinder stärken

Weiterhin bezieht sich der Koalitionsvertrag auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Man möchte „klarstellen, dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind.“ (S. 21 – zur Problematik jüngst BVerfG-Entscheidung vom 7.12.2017, erscheint in FamRZ 2018, Heft 4, m. Anm. Hammer)

Laut Koalitionspapier sollen Kinderrechte im Grundgesetz im Grundgesetz verankert werden (S. 21). Die Forschung, Qualitätsentwicklung und -sicherung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe soll weiter vorangebracht werden. Insbesondere soll der Qualitätssicherungsprozess bei Gutachten im familiengerechtlichen Verfahren ausgebaut werden (S. 22 – zu den letzten Änderungen im Sachverständigenrecht s. Stößer in )

 

Kinder- und Jugendmedienschutz

Ebenfalls in den Fokus nimmt der Koalitionsvertrag die Chancen und Risiken, die für Kinder und Jugendliche von den neuen Medien ausgehen (S. 23 – s. dazu auch Schwerpunkt: Internet. soziale Medien und elterliche Erziehung in ). Die künftige Bundesregierung plant einen „zeitgemäßen Jugendmedienschutz“ und die Schaffung eines Rechtsrahmens für den Kinder- und Jugendmedienschutz im Jugendmedienschutzstaatsvertrag und Jugendschutzgesetz.

 

Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und ihren Kindern

Die Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention sollen umgesetzt werden (S. 25 f. – s. dazu auch Uerpmann-Wittzack in ). Dazu ist auch ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern in Planung.

 

Abstammungsrecht

Den Empfehlungen des Arbeitskreises Abstammungsrecht folgend soll das Abstammungsrecht vor allem den zunehmenden Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin Rechnung tragen (S. 133).

 

Beistandschaft unter Ehegatten

Das in der vorangegangenen Legislaturperiode bereits begonnene Projekt der Beistandschaft (Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten), dazu bereits Dutta in , soll wieder aufgegriffen werden (S. 134).

 

Vormundschaftsrecht

Auch die Reform des Vormundschaftsrechts soll weiter betrieben werden (S. 134 – s. dazu auch Veit in ).

 

Sorge- und Umgangsrecht

Zudem wolle man künftig bei Umgang und Unterhalt stärker berücksichtigen, dass „beide Elternteile nach Trennung oder Scheidung intensiv in die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder eingebunden bleiben“ (S. 134). Einen Ausblick auf mögliche Reformen gibt bereits Hammer in FamRZ 2018, Heft 4.

 

Ehe für alle

Laut Koalitionsvertrag sollen die erforderlichen Anpassungen und Ergänzungen, die sich durch die Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts ergeben, zügig vorgenommen werden. Zum Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts und den sich aus der Neuregelung ergebenden Fragen siehe Schwab, , und Meyer, .

 

Wie geht es weiter?

Dem Koalitionsvertrag müssen die Parteigremien noch zustimmen. Bei der SPD entscheidet eine Abstimmung aller Mitglieder über eine Zustimmung.

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Rufen Sie den Koalitionsvertrag als PDF ab:

 „Ein neuer Aufbruch für Europa, Eine neue Dynamik für Deutschland, Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“ - Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 7.2.2018

Die Seiten des Koalitionsvertrags, die für Familienrechtler interessant sind: 19-26 und 133-134

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