Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Familienrecht im Ergebnispapier der Sondierungsverhandlungen

SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP einigen sich auf Grundlage für Koalitionsvertrag

Anlässlich der Sondierungsgespräche zwischen SPD, Bündnis 90/die Grünen und FDP wurde am Freitag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ein Ergebnispapier erarbeitet. Dies wäre die Grundlage für anstehende Koalitionsverhandlungen und einen, wie es im Papier heißt, „ambitionierten und tragfähigen“ Koalitionsvertrag. Man wünsche sich „eine umfassende Erneuerung unseres Landes“ und sehe, „dass Deutschland einen Aufbruch braucht.“

Das Dokument umfasst nur die Themen, über die die Verhandlungspartner vor Eintritt in Koalitionsverhandlungen eine Vorfestlegung erreichen wollten. Darunter befinden sich natürlich auch Punkte, die das Familienrecht betreffen:

 

Kinderrechte, Kinderarmut, KiTa-Ausbau, BAföG-Reform

In der letzten Legislaturperiode war das Vorhaben, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, gescheitert. Wie das Sondierungspapier zeigt, setzt eine Ampel-Koalition das Thema wieder auf die Agenda. Darauf steht außerdem die Bekämpfung der  Kinderarmut: In einem Neustart der Familienförderung sollen bisherige Leistungen in einem eigenen Kindergrundsicherungsmodell gebündelt und automatisiert ausgezahlt werden, sodass sie ohne bürokratische Hürden bei den Kindern ankommen.

Gleichzeitig sollen Kitas und (Ganztags-)Schulen weiter gefördert und Angebote der Bildung und Teilhabe weiter gestärkt werden. Bund, Länder und Kommunen sollen gemeinsam darauf hinwirken, dass jedes Kind die gleiche Chance auf Entwicklung und Verwirklichung hat. Schulen in benachteiligten Regionen und Quartieren sollen künftig gezielt und dauerhaft unterstützt werden. Zur Unterstützung der lebenslangen Aus- und Weiterbildung wolle man neue Instrumente einführen (z.B. Lebenschancen-BAföG). Das BAföG wolle man reformieren und dabei elternunabhängiger gestalten.

 

Reform des Abstammungsrechts, Gleichberechtigung fördern

Eine künftige Koalition wolle „unsere Rechtsordnung der gesellschaftlichen Realität anpassen“, heißt es im Ergebnispapier. Dafür wolle man, so recht allgemein, das Familienrecht anpassen. Reformen seien außerdem angedacht für das Abstammungsrecht und die Regelungen zur Reproduktionsmedizin sowie das Transsexuellengesetz. Zudem wolle man künftig Verantwortungsgemeinschaften bzw. einen Pakt für Zusammenleben möglich machen.

Weiterhin heißt es in dem Papier:

Wir wollen, dass Frauen und Männer gleichberechtigt an gesellschaftlichen Entscheidungen sowie am Erwerbsleben teilhaben können und in gleicher Weise in der Lage sind, eigenständig ihren Lebensunterhalt zu sichern und für ausreichende Alterssicherung zu sorgen.

Deshalb wolle man der Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt entgegenwirken und

  • die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern,
  • die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern verringern,
  • Vielfalt in der Arbeitswelt fördern,
  • dafür Sorge tragen, dass mehr Frauen in Führungspositionen kommen.

Darüber hinaus soll die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen weiter ausgebaut werden.

Konkret heißt es weiterhin, dass man den Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 GG) um ein Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität ergänzen wolle. Außerdem ist eine Überarbeitung des Wahlrechts angedacht, „um nachhaltig das Anwachsen des Deutschen Bundestages zu verhindern“: Das Wahlalter für die Wahlen zum Deutschen Bundestag und Europäischen Parlament wolle man auf 16 Jahre senken.

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