Sammelung von Rechtssprechungen in Bücher im Regal

Familienrecht im Bundesrat

Beschlüsse der 997. Bundesratssitzung am 27.11.2020

In seiner 997. Sitzung billigte der Bundesrat 24 Gesetze aus dem Bundestag, darunter die Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze sowie der Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge. Auch die steuerlichen Entlastungen für Familien und Vereinfachungen bei Anträgen auf Kinder- oder Elterngeld fanden die Zustimmung des Bundesrats. Auch das Gesetz zur Finanzierung der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder wurde gebilligt. Überdies nahm der Bundesrat Stellung zu Regierungsplänen für verbesserten Jugendschutz im Netz und zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder.

 

Erhöhung der Regelsätze ab Januar 2021

Der Bundesrat stimmte der vom Bundestag beschlossenen Erhöhung verschiedener Sozialleistungen zu. So gibt es ab Januar 2021 neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz. Das Gesetz soll zum 1.1.2021 in Kraft treten. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung außerdem nochmals um Prüfung, wie die Ermittlung der Regelbedarfe im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG verbessert und fortentwickelt werden könne. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet.

Darüber hinaus wird der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung in Folge der Corona-Pandemie zunächst bis 31.3.2021 verlängert. Dies entspricht zumindest teilweise einer Forderung des Bundesrates vom 6.11.2020 – dieser hatte allerdings eine Verlängerung bis zum 31.12.2021 vorgeschlagen.

 

Familienentlastungsgesetz und Digitalisierung von Familienleistungen

Außerdem hat der Bundesrat dem vom Bundestag auf Initiative der Bundesregierung beschlossenen Zweiten Familienentlastungsgesetz zugestimmt. Damit wird das Kindergeld pro Kind ab 2021 um 15 Euro pro Monat erhöht. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes und Grundfreibetrag werden erhöht. Das Gesetz soll am 1.1.2021 und hinsichtlich der für 2022 vorgesehenen Änderungen ein Jahr später in Kraft treten.

Daneben hat der Bundesrat dem Digitale-Familienleistungen-Gesetz zugestimmt, welches die Beantragung von Familienleistungen vereinfacht. In Kraft treten wird es zu großen Teilen am Folgetag der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, im Übrigen am 1.1.2022.

 

Verbesserungen bei der Bekämpfung von Kindesmissbrauch

Der Bundesrat fordert eine umfassende Neuordnung und Harmonisierung des Sexualstrafrechts. Dies macht er in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder deutlich. Dementsprechend will die Länderkammer auch zahlreiche Änderungen an den vorgeschlagenen Regelungen erreichen.

So votiert die Länderkammer entgegen den Plänen der Bundesregierung, die die bisherigen Straftatbestände als „sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ fassen will, für die Beibehaltung der Begrifflichkeit des „sexuellen Missbrauchs von Kindern“. Es solle nicht der irreführende Eindruck entstehen, sexuelle Handlungen ohne Gewaltanwendung seien nicht strafbar. Weiter fordern die Länder die Schließung weiterer, von einer Reformkommission aufgezeigter Strafbarkeitslücken. So etwa im Bereich des Missbrauchs verwahrter oder untergebrachter Personen und beim sexuellen Missbrauch im Rahmen von Vor- und Nachsorgeuntersuchungen. Außerdem möchte der Bundesrat das Betreiben kinderpornografischer Foren als eigenen Straftatbestand vorsehen. Weiter setzt er sich u. a. für eine Erhöhung der Strafandrohung für Verstöße gegen Weisungen während der Führungsaufsicht ein.

Die Stellungnahme des Bundesrates, die hier abrufbar ist, wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese verfasst dazu eine Gegenäußerung und legt beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung in 2./3. Lesung wird sich der Bundesrat noch einmal abschließend mit dem Gesetz befassen.

 

Quelle: Bundesrat Kompakt – 997. Sitzung des Bundesrates am 27.11.2020

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