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Fachkonferenz zur Studie „Evaluierung der FGG-Reform“

Expertinnen und Experten diskutieren Ergebnisse

Die umfangreiche Reform des Verfahrensrechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Familienverfahrensrechts (FGG-Reform) im Jahr 2009 stand am 21.9.2018 im Mittelpunkt einer eintägigen Fachveranstaltung im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Die im Auftrag des Ministeriums unter anderem von Prof. Dr. Bettina Heiderhoff (Universität Münster) durchgeführte Studie hat gezeigt: die vom Gesetzgeber verfolgten Ziele einer der größten und umfangreichsten verfahrensrechtlichen Reformen der letzten Jahrzehnte im Bundesrecht wurden im Wesentlichen erreicht. Bei der Eröffnung der Veranstaltung im Bundesjustizministerium betonte Bundesministerin Dr. Katarina Barley, dass man sich darauf aber nicht ausruhen dürfe.

Eine Verfahrensordnung wie das FamFG ist ein ‚lebendes‘ Regelwerk und wir sollten stets hinterfragen, ob z.B. Beteiligungsrechte richtig austariert und die verantwortlichen Akteure des Verfahrens ausreichend für ihre wichtigen Aufgaben qualifiziert sind.

Experten aus Justiz, Wissenschaft und Anwaltschaft diskutierten daher im Rahmen der Fachkonferenz in vier Gesprächsrunden über wichtige Themenbereiche der Untersuchung.

 

Verfahrensbeteiligung nach § 7 FamFG

Die Zahl der Verfahrensbeteiligten ist besonders in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sehr unterschiedlich. In unternehmensrechtlichen Verfahren fordert die Evaluierung eine Konkretisierung des gesetzliche Beteiligtenbegriffs, da die Definition der Verfahrensbeteiligung nach § 7 FamFG teilweise zu einer schwer eingrenzbaren Anzahl von Beteiligten führt. Hingegen wird im Betreuungsrecht und im familiengerichtlichen Verfahren immer wieder diskutiert, die zwingende Beteiligtenstellung (moderat) auszuweiten. Ein erstes Panel mit den Teilnehmern

  • Rüdiger Ernst (KG)
  • Jörn Heinemann (Notar)
  • Ansgar Fischer (OLG Oldenburg)
  • Annette Loer (AmtsG Hannover)
  • Rpfl. Eva Friedrich (AmtsG Regensburg)

diskutierte Möglichkeiten, wie das richtige Maß bei der Verfahrensbeteiligung gefunden werden könnte.

 

Zugang zum BGH erleichtern

Eine weitere Gesprächsgruppe befasste sich mit dem Rechtsweg des FamFG und der Frage, ob der Zugang zum Rechtsbeschwerdegericht – also dem Bundesgerichtshof – gelingt. Die Evaluierung der FGG-Reform setzt sich detailliert mit der Bewährung der geltenden Regelung auseinander. Sie erörtert insbesondere die Möglichkeit, Elemente der früheren Divergenzvorlage wieder einzuführen. Mit der Forderung, den Zugang zum Bundesgerichtshof sowohl in Familiensachen als auch in anderen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. in Nachlasssachen) zu erleichtern, etwa durch die Einführung einer Nichtzulassungsbeschwerde, befassten sich

  • Bettina Heiderhoff (Universität Münster)
  • Anatol Dutta (LMU München)
  • Hans-Joachim Dose (BGH)
  • Wolfgang Schwackenberg (Deutscher Anwaltverein)
  • Gabriele Ey (OLG Köln).

 

Stellung und Qualifizierung von Verfahrensbeistand und -pfleger

Ein drittes Panel erörterte die Möglichkeiten einer gesetzlichen Konkretisierung des Merkmals der „Geeignetheit“ des Verfahrensbeistands (§ 158 Absatz 1 FamFG) und allgemein der Qualifizierung in diesem sensiblen Bereich. Gesprächsbedarf besteht z.B. deshalb, weil der Koalitionsvertrag hierzu eine Aussage enthält („Dazu wollen wir rechtlich verbindlich sicherstellen, dass auch Verfahrensbeistände über die erforderliche Qualifikation und Eignung verfügen“). Das Panel setzte sich zusammen aus

  • Rüdiger Ernst (KG)
  • Karin S. Delerue (Bundesrechtsanwaltskammer)
  • Martin Menne (KG)
  • Reinhard Prenzlow (BVEB)
  • Peter Winterstein (Betreuungsgerichtstag).

 

Stärkung konfliktvermeidender und konfliktlösender Elemente

Die vierte Gesprächsrunde stellte sich die Frage, wieviel Einvernehmen das familiengerichtliche Verfahren braucht. Die Evaluation der FGG-Reform hat nämlich ergeben, dass die auf Einvernehmen ausgerichteten verfahrensrechtlichen Instrumente aus Sicht der Praxis in hochstrittigen Familiensituationen eher ungeeignet sind. Zudem steht die Frage der Nachhaltigkeit einvernehmlicher Regelungen im Raum. Die Teilnehmer der Runde,

  • Bettina Heiderhoff (Universität Münster)
  • Anne Sanders (Universität Bielefeld)
  • Axel Burghart (OLG Brandenburg)
  • Joachim Lüblinghoff (Deutscher Richterbund)
  • Ingeborg Rakete-Dombek (Rechtsanwältin),

 diskutierten, ob in „Hochkonfliktfällen“ andere verfahrensrechtliche Elemente notwendig sind.

Die Studie und ihre Ergebnisse werden auch bald Thema in der FamRZ sein. Ein Aufsatz von Prof. Herbert Roth, der sich mit der Evaluation der FGG-Reform befasst, erscheint in FamRZ 2018, Heft 21 (1.11.2018).

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