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Externe Teilung im Versorgungsausgleich

- Redaktionsmeldungen

Aktuarielle Vorschläge zur Umsetzung des BVerfG-Urteils

Die Arbeitsgruppe Versorgungsausgleich und Portabilität des Fachausschusses Altersversorgung der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) hat den Ergebnisbericht „Aktuarielle Vorschläge zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur externen Teilung im Versorgungsausgleich in der Praxis“ vom 10.1.2021 auf den Stichtag 1.7.2023 aktualisiert. Den Ergebnisbericht können Sie hier abrufen.

 

Verfassungskonforme Anwendung von § 17 VersAusglG durch Familiengerichte

Das BVerfG hat durch Urteil v. 26.5.2020 festgestellt, dass § 17 VersAusglG mit Art. 2, 3, 6, 14 GG vereinbar ist. Gleichzeitig hat es jedoch gefordert, dass die Vorschrift durch die Familiengerichte verfassungskonform angewandt werden müsse. Vermieden werden müssten verfassungswidrige Transferverluste, die bei der externen Teilung dann entstünden, wenn die Versorgung der ausgleichsberechtigten Person auf weniger als etwa 90 % derjenigen Versorgung absinke, die sie bei einer internen Teilung erhielte.

In FamRZ 2020, Heft 14, erschien zu dieser Problematik ein Beitrag von Präsident des AmtsG a. D. Helmut Borth {FamRZ-digital | }. In FamRZ 2022, 154 veröffentlichte die Versorgungsausgleichs-Kommission des Deutschen Familiengerichtstags e. V. außerdem eine Handreichung dazu, wie die Entstehung zu hoher Transferverluste festgestellt und ggf. vermieden werden kann {FamRZ-digital | }.

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