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Europäisches Familien- und Erbrecht zu komplex?

Umfrage unter 1.400 Fachleuten aus 17 Mitgliedstaaten

Im Rahmen des von der Europäischen Kommission finanzierten Projekts EUFams II wurden kürzlich wichtige Ergebnisse einer Umfrage zum Europäischen Familien- und Erbrecht veröffentlicht. Die Befragung wurde in der ersten Phase von EUFams II durchgeführt und ergab Antworten von ungefähr 1.400 Fachleuten des Familien- und Erbrechts aus 17 Mitgliedstaaten. Verfasser der Studie sind Quincy C. Lobach und Tobias Rapp von der Universität Heidelberg.

 

"Fortgeschrittene" oder "ausgezeichnete" Kenntnisse eher selten

Die Ergebnisse zeigen einen auffallenden Mangel an allgemeiner Vertrautheit mit den Instrumenten des europäischen Familien- und Erbrechts. Am besten schnitt noch die EuErbVO ab: Im Vergleich zu den anderen Instrumenten kennen diese noch die meisten. Dennoch gaben auch hier weniger als 50 % der Befragten an, dass sie „fortgeschrittenes“ oder „ausgezeichnetes“ Verständnis davon hätten. Bei allen anderen Instrumenten ergab die Umfrage deutlich schlechtere Werte. Die Befragten gaben an, dass der rechtliche Rahmen des europäischen Familien- und Erbrechts aufgrund der Vielzahl von Instrumenten von einer hohen Komplexität gekennzeichnet sei.

 

Das Projekt EUFams II

EUFams II ist eine Studie mit dem Ziel, das Funktionieren und die Wirksamkeit des europäischen Familien- und Erbrechts zu bewerten. Das Projekt wird vom Institut für Rechtsvergleichung, Rechtskonflikt und Internationales Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg (Prof. Dr. Dr. h. C. Thomas Pfeiffer) koordiniert. Projektpartner sind die Universitäten Lund, Mailand, Osijek, Valencia und Verona sowie das MPI Luxemburg. Das zweijährige Projekt umfasst verschiedene Konferenzen und Forschungsaktivitäten, die bis zum 31.8.2020 abgeschlossen sein werden.

Weitere Informationen zu EUFams II und seinen Forschungsergebnissen finden Sie auf der Website des Projekts.

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