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Europäische Güterrechtsverordnungen und deutsche Durchführungsgesetzgebung

- Redaktionsmeldungen

Vorschau auf Beitrag von Dutta in Heft 17

In FamRZ 2019, Heft 17, erscheint der Artikel „Europäische Güterrechtsverordnungen und deutsche Durchführungsgesetzgebung“ von Prof. Dr. Anatol Dutta. Heft 17 erscheint am 1.9. Mit einem Abonnement von FamRZ-digital lesen Sie den Artikel direkt nach Veröffentlichung des Hefts online.

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Neuerungen durch die Güterrechtsverordnungen

Die Güterrechtsverordnungen für Ehegatten [EuGüVO] und eingetragene Partner [EuPartVO] finden seit dem 29.1.2019 Anwendung. Pünktlich zum Anwendungsbeginn beider Verordnungen lag auch ein deutsches Durchführungsgesetz vor. Dieses integriert die Verordnungen in das innerstaatliche Verfahrensrecht und nimmt im autonomen Kollisionsrecht Anpassungen vor.

Der Beitrag von Dutta, der in Teilen auf einem Vortrag vor der Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht am 1.6.2018 in Luzern basiert und an einen Überblicksaufsatz in FamRZ 2016, 1973 (FamRZ-digital | FamRZ bei juris) anknüpft, ruft einige wesentliche Neuerungen durch die Güterrechtsverordnungen in Erinnerung und skizziert die Folgeänderungen im deutschen Recht.

Eine Einführung in die neue Rechtslage gibt auch FamRZ-Buch 44: „Internationales Güterrecht für die Praxis“, das Sie über unseren Online-Shop bestellen können. Ende 2019 finden zudem an mehreren Terminen Onlineseminare mit dem Titel "Das internationale Güterrecht der Europäischen Union" statt. Weiteres erfahren Sie unter famrz.de/onlineseminare.

 

Volltexte der Verordnungen:

VERORDNUNG (EU) 2016/1103 DES RATES vom 24.06.2016 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands

VERORDNUNG (EU) 2016/1104 DES RATES vom 24. Juni 2016 zur Durchführung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen güterrechtlicher Wirkungen eingetragener Partnerschaften

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